Alle Blogs » Brauchbare Umstände: Ab der 2. Teilzahlung kennt der Gläubiger die drohende Zahlungsunfähigkeit (OLG Frankfurt)

Brauchbare Umstände: Ab der 2. Teilzahlung kennt der Gläubiger die drohende Zahlungsunfähigkeit (OLG Frankfurt)

am 24.02.2007 von InsoBlog.de

Es ist manchmal wie Pudding-an-die-Wand-nageln. Jedenfalls dann, wenn der Insolvenzverwalter den Beweis erbringen muss, dass der Anspruchsgegner zu einer bestimmten Zeit etwas bestimmtes wusste.
Daher mein Dank an das OLG Frankfurt.
Das Urteil vom 13. April 2006 ist die erste Entscheidung zu § 133 InsO aus der Zeit nach der Entscheidung des BGH vom 10. Februar 2005 (IX ZR 211/02), die Teilzahlungen (sogar an den Gerichtsvollzieher) durch den Schuldner als Rechtshandlung des Schuldners ansieht. Und dazu bietet die Entscheidung noch brauchbare Anhaltspunkte zur Beweisführung durch den Insolvenzverwalter.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass es im Baugewerbe häufig zu Verzögerungen bei der Abführung der Beiträge für die Zusatzversorgung gekommen ist und der Beklagte deshalb allein aufgrund des zunächst entstandenen Rückstandes und den ersten beiden Vollstreckungsversuchen am 19.03.2002 und 23.04.2002 noch nicht zwingend auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und dessen Benachteiligungsvorsatzes schließen musste, konnte eine entsprechende Gutgläubigkeit des Beklagten bei den weiteren Zahlungen nicht mehr angenommen werden. Spätestens nach der zweiten Zahlung, die nicht zu einem vollständigen Ausgleich der offenen Forderung des Beklagten führte, musste sich ihm unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Gesichtspunkte aufdrängen, dass sich der Schuldner offensichtlich in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten befand und seine Zahlungsunfähigkeit zumindest drohte. Der Beklagte musste ferner davon ausgehen, dass es noch weitere Gläubiger gab, die der Schuldner nicht gleichsam befriedigen konnte. Auch aus der Sicht des Beklagten handelte es sich spätestens ab Juni 2002 um das typische Bild eines Unternehmens in der Krise. Zu diesem Zeitpunkt ging es nicht mehr um einen erstmaligen Rückstand, der die Einschaltung …

st. am 23.06.2008 um 21:16 Uhr:

Welches Urteil genau?

Sie wollen dieses Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite? Dann verlinken Sie uns! Einfach den folgenden Code mit STRG+C kopieren und auf Ihrer Seite einfügen. Vielen Dank!

Kommentar schreiben




Pudding, Karlsruher Art

mepHisto-bLAWg / SPIEGEL ONLINE:      Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Überprüfung von politischen Einschätzungen zu entwickeln, hat der Verfassungsgerichts-Vize Winfried Hassemer einmal gesagt, sei ähnlich schwer, wie einen Pudding a…

Kenntnis von Umständen

InsoBlog.de / Eher unangenehm (für den Verwalter) ist die Beweislast des Insolvenzverwalters, dass jemand vor langer Zeit wusste, dass der Schuldner mit seiner Handlung Gläubiger benachteiligen wollte. Darum sind Hilfsmittel wichtig, die den Beweis erleichtern.…

Zahlung nach Zustellung eines Vollstreckungsbescheides

juragebirge.de / Gläubiger sind oft fassungslos, tritt der Insolvenzverwalter mit der eindringlichen Bitte an sie heran, eine vom Insolvenzschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistete Zahlung zurückzuerstatten. Es ist Gläubigern in der Tat schwer zu…

Zahlung nach Zustellung eines Vollstreckungsbescheides

juragebirge.de / Gläubiger sind oft fassungslos, tritt der Insolvenzverwalter mit der eindringlichen Bitte an sie heran, eine vom Insolvenzschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistete Zahlung zurückzuerstatten. Es ist Gläubigern in der Tat schwer zu…

Lohnsteuerhaftung in der Insolvenz

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Geschäftsführer einer GmbH haftet unter bestimmten Umständen persönlich, wenn die GmbH bei ihren Arbeitnehmern zwar die Lohnsteuer beim monatlichen Gehalt einbehält, aber nicht an das Finanzamt abführt. Diese Haftung des Geschäftsführers…

Was für Masochisten

InsoBlog.de / In die Köpfe anderer Menschen zu schauen ist schwer. Den Inhalt der Köpfe anderer Leute zu beweisen, ein Kunstwerk. Darum sind Insolvenzanfechtungen nach § 130 InsO eher was für Masochisten: Neben der objektiven Zahlungsunfähigkeit muss der Inso…

Der gelbe Brief mit dem Vollstreckungsbescheid alleine reicht nicht zur “Vollstreckungs- inkongruenz”

InsoBlog.de / Der Gläubiger hatte über ein Inkassobüro gegen den Schuldner einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Den VB hat das Amtsgericht im Amtsbetrieb dem Schuldner zugestellt. Nach Zustellung des VB hat der Schuldner an den Gläubiger bezahlt. Die Forderun…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Ulrich Stockburger

Wortmeldung aus dem Insolvenzbüro

» InsoBlog.de

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »