BRat billigt Verschärfung strafrechtlicher Vorschriften in §§ 113, 114 StGB

Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Hilfeleistende des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes sollen besseren strafrechtlichen Schutz vor gewalttätigen Angriffen erfahren. Der Bundesrat hat am 23. September 2011 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches gebillgt. Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte sind im Dienst Ziel brutaler Angriffe, der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll härtere Strafen gegen die Täter ermöglichen. Der vom Bundesrat gebilligte Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen im § 113 StGB – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – vor. Hier wird die Höchststrafe des Regelstrafrahmens von zwei auf drei Jahre erhöht. §114 StGB nimmt Hilfeleistende des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes in d…

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Themen: Gesetzgebung , Bundesregierung , Bundestag , Stgb , Bundesrat , Strafgesetzbuch , Vorschriften , Rettungsdienst , § 113 Stgb , Polizeibeamte , §114 Stgb , Drucksache 486/11 , Feuerwehrleute , Gesetz Zur Änderung Des Strafgesetzbuchs - Widerstand Gegen Vollstreckungsbeamte , Gesetz Zur Änderung Des Strafgesetzbuchs - Widerstand Gegen Vollstreckungsbeamte - Drucksache 486/11 , Hilfeleistende Des Katastrophenschutzes
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 26. September 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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