Brandstiftung an einem Toast
am 02.01.2008 von http://chrisblog.de
Auch das gehört zu den Großartigkeiten deutschen Rechts: Nach § 306 Abs. 1 Nr. 6 StGB macht sich strafbar, wer land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört. Mindeststrafe: ein Jahr schwedische Gardinen.
Und jetzt stellt euch bitte mal vor, jemand nimmt sich heimlich das Stück Brot eines anderen und steckt es in den Toaster, wo er es verkohlen lässt. Ein Jahr Gefängnis, eine gerechte Strafe? Ja? Nein? Und wird sie verhängt? Nein? Warum nicht? Der Gesetzeswortlaut …
Warum eigentlich
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§§ 303 und 304 StGB - Sachbeschädigung ab 08.09.2005
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Strafe muss sein: Räuberischer Diebstahl statt Heiratsschwindel
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Gesetzentwurf des Bundesrates zu einem Stalking-Bekämpfungsgesetz
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