Lohn: Tätigkeit des Praktikanten ist entscheidend
LohnPraxis-Weblog | 6. Januar 2009 — Einem Praktikanten müssen Sie unter Umständen Lohn nachzahlen, wenn dieser in Ihrem Betrieb Arbeitsleistungen erbringt, die geg…
Berlin (Reuters) - Trotz monatelanger Verhandlungen kann sich die große Koalition nicht auf Regeln zum Schutz von Praktikanten vor Ausbeutung verständigen.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Arbeitsministerium, Klaus Brandner, warf der Union am Mittwoch vor, sie wolle den Missbrauch von Praktikanten gar nicht ernsthaft bekämpfen. "Die CDU lässt die Praktikanten im Regen stehen", sagte der SPD-Politiker der Nachrichtenagentur Reuters. "Die Unions-Fraktion hat den von den Ministerien erzielten Kompromiss wieder einkassiert." Dahinter stünden Bedenken des Wirtschaftsflügels der Union, dass der Einsatz von Praktikanten als billige Arbeitskraft erschwert würde.
Der Petitionsausschuss des Bundestages hatte den Streit am Mittwochmorgen erneut an die Fachausschüsse zurückverwiesen. Dem Ausschuss liegt eine von weit über 100.000 Bürgern unterstützte Petition vor, den Schutz von Praktikanten besser zu regeln.
Der Streit dreht sich um Praktikanten, die nach Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums bei geringer oder ohne Bezahlung in einem Unternehmen beschäftigt sind. Schnupperpraktika etwa von Schülern sind davon nicht betroffen.
Brandner zufolge hatten sich Arbeitsministerium und Bildungsministerium unter Ressortchefin Annette Schavan (CDU) auf einen Kompromiss verständigt. Demnach sollte im Bürgerlichen Gesetzbuch klargestellt werden, dass Praktikanten beim Berufseinstieg Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben. Zudem sollte vorgeschrieben werden, dass Verträge für ein Praktikum grundsätzlich schriftlich abgefasst werden müssen.
Zudem sollten Praktikanten bis zu drei Jahre nach Ende des Praktikums Zeit haben, um im Nachhinein gegen eine zu niedrige Bezahlung zu klagen. Diese Frist lehnte das Bildungsministerium nun ab. Ein Ministeriumssprecher beharrte im "Handelsblatt" auf einer Begrenzung auf zwei Monate, was Brandner zurückwies. "Scheinpraktikanten müssen ohne Zeitdruck ihre Rechte geltend machen können", sagte Brandner.
Mit der Forderung nach einer Umkehr der Beweislast hatte sich die SPD bereits zu einem früheren Zeitpunkt nicht durchsetzen können. Nach ihren Vorstellungen hätte künftig der Arbeitgeber im Streitfall vor Gericht nachweisen müssen, dass er Praktikanten nicht unzulässig als Arbeitskraft eingesetzt habe.
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