Brandgefährliche Trennung

Am Samstag gegen 15.00 Uhr, erschien eine 54-jährige Frau auf der Wache des 16. Frankfurter Polizeirevieres und teilte dort mit, dass sie sich vor zwei Tagen hatte sie sich von ihrem 56-jährigen Ehemann getrennt habe und nun noch einige Gegenstände aus dem gemeinsamen Haus in der Ahornstraße holen wolle. Dabei habe ihr Mann gedroht, das Haus mit Benzin anzuzünden. Dafür sei er mit dem Wagen zu einer Tankstelle gefahren, wo er zwei Benzinbehälter abgefüllt habe und damit wieder im Haus erschienen sei. Nachdem er einen Behälter im Treppenhaus ausgeschüttet hatte, habe die Frau das Haus verlassen und sich zur Polizei begeben.

Da es sich bei dem Anwesen um eine Doppelhaushälfte handelt, musste das andere Haus geräumt werden. Ebenso wurde die Straße davor gesperrt. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, war der 56-Jährige in der Vergangenheit bereits durch unerlaubten Waffenbesitz in Erscheinung getreten. Somit musste also nicht nur von der Gefahr durch das Benzin sondern auch mit einer möglichen Bewaffnung des 56-Jährigen ausgegangen werden.

Um 20.50 Uhr konnte der 56-Jährige dann festgenommen werden, als er das Haus verlassen wollte. Der Mann stand erheblich unter Alkoholeinfluss, leistete aber keinen Widerstand. Da er sich über Stunden den Benzindämpfen ausgesetzt hatte, musste er zur Beobachtung in ein Krankenhaus verbracht werden. Im Haus konnten auf …

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Themen: Polizei , Frankfurt , Trennung , Widerstand , Benzin , Brandstiftung , Bedrohung , Rosenkreig
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 14. November 2010 auf http://www.sokolowski.org/.

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