Brandenburgisches OLG: Bilderklau bei eBay (GPS-Navigationsgerät - Urteilstext)

Brandenburgisches OLG, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08 - Über die Entscheidung wurde anhand der Pressemitteilung auf diesem Blog bereits vorab informiert. Die unzulässige Übernahme von Produktfotos als Artikelsfotos bei eBay (Bilderklau) war von dem Gericht als rechtswidrig festgestellt worden. Die Summe aus Abmahnkosten und Lizenzgebühren hatte das Gericht auf insgesamt 140,- EUR begrenzt. Da der Beklagte aber die gesamten Anwaltskosten tragen musste, war bei dem Streitwert die Rechtsverteidigung sehr teuer erkauft.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08 - Verwendung fremder Fotos bei eBay-Auktionen ohne Lizenz verboten

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.6.2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 2 O 110/08 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 4.12.2007 sowie weitere 100,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird festgesetzt auf 5.643,40 €.

Tatbestand Die Parteien streiten um urheberrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Im Juli 2007 bot der Beklagte als privater Verkäufer auf der Internetplattform … im Rahmen einer Online-Auktion einen gebrauchten GPS-Empfänger der Marke H., Typ GR-271, zum Verkauf an. Er unterlegte sein Angebot mit einem Lichtbild des GPS-Empfängers (Bl. 13 d. A.). Er verkaufte das Gerät schließlich zum Preis von 72,00 €. Mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 21.11.2007 mahnte der Kläger den Beklagten mit der Begründung ab, dass das vom Beklagten in der Online-Auktion verwendete Lichtbild des GPS-Empfängers von ihm entwickelt worden sei und der Beklagte durch seine Verwendung seine urheberrechtlichen Nutzungsrechte verletze. Ferner begehrte er Schadensersatz in Form fiktiver Lizenzgebühren sowie die Übernahme der Anwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 459,40 €. Der Beklagte lehnte dies mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 26.11.2007 ab. Der Kläger hat behauptet, er vertreibe GPS-Navigationselektronik über das Internet. Er habe das vom Beklagten verwendete Lichtbild erstellt, indem er das Produkt in seinem Fotostudio abgelichtet, das Bild bearbeitet und in seinen Internetauftritt eingestellt habe. Auf seiner Internet-Präsenz habe er ausdrücklich auf sein Urheberrecht hingewiesen. Er habe auch für den Hersteller H. die Fotos für dessen Internetseite erstellt. Er hat gemeint, für die Einräumung einer einfachen Lizenz zur Nutzung des Lichtbildes sei ein Entgelt in Höh…

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Themen: Foto , Ebay , Urteile , Zinsen , Abmahnungen , Urheber- / Bildrecht , Ecommerce , Lizenzrecht , Einstweilige Verfügung , Anwaltskosten , Potsdam , Gps , Brandenburgisches Oberlandesgericht , Online-auktionen , Lizenzgebühren , Bilder , Privater Bilderklau, Ebay

Erschienen 19. Februar 2009 auf http://www.jur-blog.de.

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