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Brandaktuell: Ein Backherd geht seinen (Instanzen-)weg.

am 16.08.2006 von mindermeinung.de

Am heutigen Tag hat der BGH eine lang erwartete Entscheidung im Fall Backherd und Nutzungsentschädigung getroffen. Die bisher im neuen Schuldrecht umstrittene und unglaublich praxisrelevante Frage, ob der Käufer einer mangelhaften Sache dem Verkäufer Nutzungsersatz für die Zeit schuldet, in der er die mangelhafte Sache benutzte. Die Vorinstanzen hatten sich auf die Seite der Verbraucher gestellt, die gesetzliche Regelung in § 439 Abs. 4 BGB restriktiv bis kreativ interpretiert und einen Anspruch des Verkäufers abgelehnt (entgegen der nahezu überall gängigen Praxis!). Wie sich der BGH entschied und ob die Verbraucher jubilieren können - bitte weiterlesen. Nur soviel: Es bleibt spannend!

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Brandaktuell: Ein Backherd geht seinen (Instanzen-)weg.

mindermeinung.de / Am heutigen Tag hat der BGH eine lang erwartete Entscheidung im Fall Backherd und Nutzungsentschädigung getroffen. Die bisher im neuen Schuldrecht umstrittene und unglaublich praxisrelevante Frage, ob der Käufer einer mangelhaften Sache dem Verkäu…

OLG München: Ort der Nacherfüllung beim Verkauf einer mangelhaften beweglichen Sache

Vertretbar Weblawg / OLG München, Urteil v. 12.10.2005 - Az: 15 U 2190/05 - Ort der Nacherfüllung beim Verkauf einer mangelhaften beweglichen Sache Sachverhalt und Entscheidung Das OLG München hatte die Frage zu entscheiden, ob der Verkäufer einer mangelhaften bewegl…

BGH Vorschau: Das “Herd Set”

Rechtblog / Oder juristisch formuliert, hat der BGH die umstrittene Frage zu entscheiden, ob der Verkäufer nach § 439 Abs. 4 in Verbindung mit § 346 Abs. 1 BGB auch eine Entschädigung dafür verlangen kann, dass der Käufer die zunächst gelieferte mangelhaf…

EuGH klärt Frage zur Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung

Jurabilis / Eine Frage, die Studenten seit der Schuldrechtsreform und den BGH seit August 2006 umtreibt, hat der EuGH nun geklärt: Der mittlerweile bekannte Herd-Set-Fall hat im Urteil C-404/06 nun auf europäischer Ebene sein Ende gefunden. Das Problem,…

Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung?

Blickpunkt Recht & Steuern / Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 des EG-Vertrages die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Vorschrift des § 439 Abs.…

Keine Nutzungsentschädigung bei einem Umtausch defekter Geräte

auchRecht.de / Nach einem von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen erstrittenen Urteil vor dem EuGH vom 17.4.2008 darf ein Verkäufer keine Nutzungsentschädigung von einem Käufer für ein wegen eines Defektes umgetauschtes Gerät verlangen. Entsprechende Vo…

OLG: Ort der Nacherfüllung beim Verkauf einer mangelhaften beweglichen Sache

ElbeBlawg / Beim Nacherfüllungsanspruch aus § 439 Abs. 1 BGB handelt es sich um den sog. modifizierten Erfüllungsanspruch, der mangels anderweitiger vertraglicher Verein- barungen gemäß § 269 Abs. 1 BGB am Wohnort bzw. Firmensitz des Kä…

Arglistiges Verschweigen von Mängeln beim Hauskauf durch den Verkäufer

Heinicke und Kollegen / Saarländische Oberlandesgericht Urteil vom 9.9.2003, Az.: 7 U 126/03 Die Offenbarungspflichten des Verkäufers einer Sache über Mängel oder mögliche Mängel werden immer schärfer ausgelegt. Im konkreten Fall wurde ein Haus verkauft mit Feuchtigk…

eBay: Portobetrug und Bewertung

Tingeltangel Blog / Eine Frage aus der Praxis: Rechtfertigt ein reiner Versandkostenbetrug bei eBay eine negative Bewertung des Verkäufers? Ich denke schon. Versandkostenbetrug heißt hier: 3,90 EUR Versandkosten waren vereinbart, Verkäufer lehnte Senkung der Versand…

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Ali Al-Zand, Ansgar Koreng

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