Brandaktuell: Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben

In letzter Zeit ist der sogenannte Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben in Fachkreisen kontrovers diskutiert worden; hier gab es unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen.

Blutproben dienen dem Nachweis der Blutalkoholkonzentration (BAK). Im Rahmen der Untersuchung der Blutprobe wird der Promillewert ermittelt. Praktische Relevanz hat dies bei dem Verdacht zum Beispiel einer Trunkenheitsfahrt (Fahrt unter Alkoholeinfluss).

Der Richtervorbehalt besagt, dass die Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt (welche ja einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Betreffenden bedeutet) zuvor durch einen Richter angeordnet werden muss. Problematisch ist dies in denjenigen Fällen, wenn die Polizei zur Nachtzeit oder am Wochenende eine Blutprobe benötigt und gerade kein Richter beziehungsweise kein entsprechender Bereitschaftsdienst, erreichbar ist, welcher die Entnahme der Blutprobe anordnen kann. In diversen Fällen hat die Polizei daher Blutproben ohne richterliche Anordnung entnehmen lassen. Einige Betroffene haben sich danach rechtlich dagegen gewehrt; mit unterschiedlichem Erfolg. Manche Gerichte haben ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot bezüglich der ohne richterliche Anordnung entnommenen Blutprobe gesehen; andere wiederum haben kein Beweisverwertungsverbot bezüglich der Verwendung der Blutprobe als Beweismittel festgestellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt nach einer Verfassungsbeschwerde (AZ 2 BvR 1046/08) am 11.06.2010 den Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben gestärkt.

Es hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem in einem Ermittlungsverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt das Amtsgericht Schwabach der betroffenen Autofahrerin die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen hatte und das Landgerich…

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Themen: Rechtsprechung , Blutprobe , Bundesverfassungsgericht , Richtervorbehalt , Landgericht , Bvr , Alkohol AM Steuer , Blutprobenentnahme , Trunkenheitsfahrt , Fahren Unter Alkoholeinfluss

Erschienen 2. Juli 2010 auf http://www.lawbike.de.

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