Branchenklick GmbH (3)

Weil immer noch so viele über Google-Suchanfragen wie “Branchenklick”, “Branchenklick Urteil” usw. hier im Blog landen: Es gibt ein Urteil, welches nach meinem aktuellen Wissensstand aber noch nicht rechtskräftig ist.

In der Sache des gelben Branchenbuchriesen gegen die Branchenklick GmbH hatte das Landgericht Hamburg per Einstweiliger Verfügung vom 07.07.2005 (312 O 535/05 - PDF 1,35 MB) der Branchenklick die Verwendung eines irreführenden Formulars untersagt, mit dem Gewerbetreibenden Einträge in einer Internet-Datenbank verkauft wurden.

Die Einstweilige Verfügung hat das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 23.08.2005 (407 O 186/05 - PDF 1,69 MB), zugestellt am 07.03.2006, bestätigt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

In die Kritik geraten war das Formular, da es aufgrund der Schrift- und Farbgestaltung und der Überschrift “Eintragungsantrag / Korrekturabzug” eine bestehende Geschäftsbeziehung implizierte und Verwechslungsgefahr mit einem die Gelben Seiten betreffenden Schreiben bestand. Die bei Auftragserteilung anfallenden Kosten in Höhe von 2.282,88 EUR für einen Standard-Eintrag waren für die Unachtsamen unter den Adressaten nicht gleich ersichtlich.

Vorher in diesem Blog: Branchenklick GmbH, 12.10.2005 Großes Interesse an halbfertigem Urteil, 30.11.2005

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Themen: Google , Landgericht Hamburg , Branchenklick

Erschienen 10. April 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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Kommentare zu "Branchenklick GmbH (3)":

2. April 2009 von manuela riegel — leider hat Branchenklick GmbH
ein weiters Opfer auch ich bin sehr an dem Urteil interessiert.
Anwalt wurde eingeschaltet kostet aber mindestens 500 Euro, da Vertragsrecht nicht in der Rechtschuts enthalten ist...Eben als Klein-Unternehmer hat man selber so viel um die Ohren, da haben solche Vertragsraudies leichtes Spiel. Ich hoffe es wird endlich einmal gerichtlich eine menschliche Lösung gefunden, es kann ja nicht jeder Vertragsrecht studieren, bevor er einen Vertrag unterschreibt. Selbst bei genauem Durchlesen versteht man den Inhalt nur begrenzt.
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