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Branchenklick GmbH

am 12.10.2005 von RA-Blog

Der Shopblogger war schlau und hat’s zerrissen. Herr Bartels hat’s zwecks Strafanzeige aufbewahrt. Meine Mandantin hat das Schreiben der Branchenklick GmbH für den Gelbe-Seiten-Auftrag gehalten, unterschrieben und zurückgeschickt. Und soll dafür nun 2.282,88 EUR zahlen.
Auf meinen Schriftsatz mit allerlei Nichtigkeits- und Anfechtungsgründen erhalte ich nun zu allem Überfluss auch noch eine Antwort:
Eine 5-seitige Zusammenstellung von Textbausteinen, in der sich die Firma über den grünen Klee selbst lobt. Um mir begreiflich zu machen, dass das Branchenklick-Formular völlig korrekt ist, beruft man sich auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (I-20 U 98/03) mit der ein Henghuber-Formular aus dem Verkehr gezogen wurde. Wieso man sein “seriöses” Formular freiwillig mit einem der Verbotsverfügung zum Opfer gefallenen in Verbindung bringt, ist mir schleierhaft.
Am Schluss wird erklärt, man sei “für einen einvernehmlichen Weg offen”.
Nee. Lieber nicht.
Besonders erwähnenswert fand die Branchenklick noch ihre besonders guten Google-Ergebnisse (Platz 1 bei den gekauften Links - mein allerherzlichster Glückwunsch!). Wobei eine Suche nach “Branchenklick” natürlich etwas aufschlussreicher ist.

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