Branchenbuchabzocke: Geschäftsmodell der “GWE Wirtschaftsinformations GmbH” nach BGH-Urteil am Ende?

Selbstgewiss heißt es in Schreiben, die wir von der Firma GWE vorliegen haben:

Vertraglich ist ausschließlich Düsseldorf als Gerichtsstand zuständig und das Amtsgericht Düsseldorf hat eindeutig mit Urteil vom 13.10.2011 (Az.: 40 C 8543/11) zu Gunsten der GWE GmbH entschieden, insbesondere hat das Gericht festgestellt, dass in dem Vertragsangebot mehrfach und ausdrücklich sowohl auf den Angebotscharakter als auch auf die Kosten hingewiesen worden ist. Auch alle weiteren Gerichte, so z.B. das Amtsgericht Köln mit Urteil vom 06.06.11 und das Amtsgericht Bergisch Gladbach (Az.: 60 C 182/11) mit Urteil vom 28.07.11 haben zu unseren Gunsten entschieden. (…) Der Vertrag ist somit rechtskräftig.

Unabhängig davon, dass die Behauptung, “Alle weiteren Gerichte” hätten zugunsten der GWE entschieden, eine dreiste Lüge darstellt (selbst das AG Düsseldorf hat mehrfach gegen die GWE entschieden), werden in zukünftigen Verfahren Gerichte, die mit den Methoden der GWE zu tun bekommen, an einem aktuellen höchstrichrerlichen Urteil wohl nicht mehr vorbeikommen.

So hat der BGH mit Urteil vom 30. Juni 2011 (Az.: I ZR 157/10) entschieden, dass

“[e]in formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen,”

gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG verstoße.

Dies ist aus unserer Sicht ein klarer Hinweis darauf, dass in einem solchen Fall der Getäuschte sich auch auf Anfechtungsgründe wie Irrtum (§ 119 BGB) und/oder arglistige Täuschung (§ 122 BGB) berufen kann, was in zukünftigen Verfahren der GWE eine entscheidende Rolle gerade bei Richtern spielen könnte, die den formalistischen Argumenten bislang nachgegeben haben.

Unsere Meinung: Keinen Cent für Abzocker, die sich auf Kosten hart arbeitend…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Abzocke , Abmahnung , Branchenbuch , Bergisch Gladbach , Gwe , Adressbuchschwindel , Gwe Wirtschaftsinformations Gmbh , Kim Dotcom , Deutsche Direkt Inkasso

Erschienen 7. Februar 2012 auf http://www.it-recht-deutschland.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Urteil des Bundesgerichtshofs bezüglich irreführender Angebotsschreiben

it-recht-deutschland | 7. Februar 2012 — Im Folgenden der Leitsatz eines BGH-Urteils vom 30. Juni 2011 (Az.: I ZR 157/10) im Wettbewerbsrecht. Es ging um die Frage der …

OLG Düsseldorf bestätigt: Formulare der “GWE Wirtschaftsinformations GmbH” irreführend

it-recht-deutschland | 27. Februar 2012 — Die an Unternehmer und Freiberufler gesendeten Formulare der „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ sind laut OLG Düsseldorf irreführend …

BGH: Wettbewerbswidriges Angebotsschreiben für Eintrag in eine Branchenverzeichnis - Eindruck beim flüchtigen Lesen ist entscheide…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 22. Dezember 2011 — BGH Urteil vom 30.06.2011 I ZR 157/10 Branchenbuch Berg UWG § 4 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Der BGH hat völlig zu Recht entschieden, dass ei…

BGH: Wettbewerbswidriges Angebotsschreiben für Eintrag in ein Branchenverzeichnis - Eindruck beim flüchtigen Lesen ist entscheiden…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 22. Dezember 2011 — BGH Urteil vom 30.06.2011 I ZR 157/10 Branchenbuch Berg UWG § 4 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Der BGH hat völlig zu Recht entschieden, dass ei…

BGH, I ZR 157/10 – Branchenbuch Berg: Verschleierungsverbot und Irreführungsverbot

ipweblog.de | 21. Januar 2012 — Amtlicher Leitsatz der Urteils des BGH vom 30. Juni 2011 – I ZR 157/10 – Branchenbuch Berg: Ein formularmäßig aufgemachtes …

BGH: Branchenbuch Berg - Zum Verstoß gegen das Verschleierungsverbot gemäß § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot gemäß …

MEDIEN INTERNET und RECHT | 31. Dezember 2011 — 1. Eine Verschleierung im Sinne von § 4 Nr. 3 UWG und damit auch eine Irreführung gemäß § 5 Abs. 1 UWG liegt vor, wenn das äußere …

Angebotsschreiben über Entragung in Branchenverzeichnis wettbewerbswidrig

Verteidiger aus Berlin | 22. Dezember 2011 — BGH: Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung …

Abzocke Gewerbeauskunft-Zentrale

Szary Blog | 6. Februar 2012 — Mit behördenähnlich aufgemachten Schreiben versucht die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH Gewerbetreibende abzuzocken. In dem Sc…

Aus aktuellem Anlass – Abzocke mit Brachenbucheinträgen

Depesche quinta essentia | 13. Februar 2012 — Ein beliebte Masche in- und ausländischer Unternehmen ist es, Gewerbetreibende mit irreführenden Werbeschreiben, bei denen zum …

Deutsche Direkt Inkasso schreibt in Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 18. Januar 2012 — Die “Deutsche Direkt Inkasso” mit Sitz in Köln schreibt inzwischen den ein oder anderen “Kunden” der Gewerbeauskunft-Zentrale a…

Urteile > GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, die zehn aktuellsten Urteile < kostenlose-urteile.de

Finden Sie hier die zehn aktuellsten Urteile, die zum Thema „GWE-Wirtschaftsinformations GmbH“ auf kostenlose-urteile.de veröffentlicht wurden.


Button-Lösung

it-recht PLUS ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das IT-Recht! Sie betreiben eine gewerbliche Webseite oder einen Online-Shop? Dann müssen Sie zahlreiche Informationspflichten beachten. Vermeiden Sie Abmahnungen durch Wettbewerber! Nutzen Sie unser kostenloses Info-Telefon unter 0800 – 40 41 100