BRAK zur Reform der Juristenausbildung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich zur Reform der juristischen Ausbildung im Rahmen des Bologna-Prozesses geäußert:

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich am 15.06.2007 erneut für die Beibehaltung der beiden Staatsexamina und den Erhalt der Ausbildung zum so genannten Einheitsjuristen ausgesprochen. «Nur so kann gewährleistet werden, dass Anwälte und Richter während ihrer Ausbildung einen fundierten Einblick in die jeweils andere Tätigkeit erhalten und sich in ihrer späteren Tätigkeit auf Augenhöhe begegnen», erläuterte BRAK-Präsident Bernhard Dombek.

Die Kammer schlägt daher vor, die beiden Staatsexamina in ein Modell nach den Vorgaben von Bologna zu integrieren. Dabei solle die universitäre Ausbildung in einen dreijährigen Bachelorabschnitt und in ein zweijähriges Masterstudium aufgeteilt werden. Das erfolgreiche Absolvieren des Masterstudiums soll dann nach den …

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Themen: Studium , Bologna

Erschienen 18. Juni 2007 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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