BRAK spricht sich gegen Leistungsschutzrecht für Verleger aus

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat – erarbeitet von ihrem Ausschuss für Gewerblichen Rechtsschutz – ausführlich zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse Stellung genommen. Die Stellungnahme bestätigt sehr eindrucksvoll das, was in rechtswissenschaftlichen Kreisen schon eine ganze Weile kolportiert wird. Nämlich, dass es keinen halbwegs renommierten Urheberrechtler gibt, der diesem Vorhaben etwas abgewinnen könnte.

Die BRAK erläutert zunächst, dass im Bereich urheberrechtlich geschützter journalistischer Leistungen – anders als beispielsweise beim Datenbankschutz – kein Bedürfnis für die Einführung eines Presse-Leistungsschutzrechts besteht, weil Presserzeugnisse bereits urheberrechtlich geschützt sind. Die Ausweitung des Schutzes auf Kleinstbestandteile vor allem textjournalistischer Leistungen würde aber nach Ansicht der BRAK zu einer Beeinträchtigungen der Informationsfreiheit der Bürger und der wirtschaftlichen Betätigung…

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Themen: Brak , Rechtsschutz , Urhg , Verleger , Informationsfreiheit , Verlage
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 1. August 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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