BRAK begrüßt neues Rechtsdienstleistungsgesetz

Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt neues Rechtsdienstleistungsgesetz:

"Das Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt ist in seiner jetzt verabschiedeten Form im Interesse der Verbraucher ein großer Schritt nach vorn", erläutert Axel C. Filges, der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. "Die Befugnisse sind klarer geregelt und es wird sichergestellt, dass Rechtsberatung nur durch wirklich kompetente Dienstleister erbracht wird. Auf der anderen Seite bedeutet die weitere Öffnung des Rechtsberatungsmarktes für uns Rechtsanwälte eine noch stärkere Motivation, die Qualität anwaltlicher Beratung weiter zu steigern und beispielsweise durch Fortbildung aber auch durch ein noch mehr am Mandanten ausgerichtetes Angebot dem Verbraucher zu zeigen: Der umfassend kompetente Rechtsrat ist nur beim Anwalt zu holen."

"Der umfassend kompetente Rechtsrat ist nur beim Anwalt zu holen" - EBEN ! Was es da also zu begrüßen gibt, bleibt m.E. eher unklar (es sei denn, man denkt an die Regresse gegen die Hobbyrechtsberater).

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Themen: Brak , Rechtsdienstleistungsgesetz

Erschienen 14. Oktober 2007 auf http://ra-melchior.blog.de.

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