Bracht erfindet ein Leistungsschutzrecht der Verlage an Handschriftenkatalogen

Christian Bracht (Marburg), Robert Giel (Berlin), Carolin Schreiber (München), Ralf Stegmann (Rodgau) Manuscripta Mediaevalia: neuer Webauftritt und Perspektiven (C. Schreiber, ppt) Rechtliche Aspekte der Veröffentlichungen in Manuscripta Mediaevalia (C. Bracht, ppt) http://www.hab.de/bibliothek/sammlungen/hzdfg/handschriftenbearbeitertagung-2011-abstracts.htm Natürlich beschränkt sich die Inkompetenz der Macher von ManuMed nicht auf den Internetauftritt des Portals, sie haben offenkundig auch vom Urheberrecht nicht die geringste Ahnung. Selbstverständlich gibt es nach deutschem Recht kein 50jähriges Leistungsschutzrecht an ihren Katalogen nach Erstveröffentlichung (so Folie 2 von Bracht, Rechtliche Aspekte). Steinhauer sagt klar (und seit 2009 hat sich die Rechtslage nicht geändert): "Der deutschen Urheberrechtsgesetzgeber hat [...] den Verlagen kein Leistungsschutzrecht am Layout ihrer Publikation zugesprochen." http://www.bibliotheksrecht.de/2009/02/17/scannen-originale-5594501/ Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/5525695/ Die Inkompetenz von ManuMed hat leider dazu geführt, dass unzählige gescannte Kataloge 2005 ent…

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Themen: Berlin , Marburg , Scannen

Erschienen 27. November 2011 auf http://archiv.twoday.net/.

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