BPatG: Zwischen den Marken “Galerie” und “Galeria” besteht Verwechselungsgefahr
BPatG, vom 28.06.2011, Az. 27 W (pat) 153/10
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
Das BPatG hat entschieden, dass zwischen den “Galerie”
und “Galeria” eine besteht. Bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft und durchschnittlichem
der Widerspruchsmarke halte das
angegriffene Zeichen “Galerie” im Bereich der identischen Dienstleistungen den zu fordernden deutlichen Markenabstand nicht ein. Zum
Volltext der Entscheidung:
Bundespatentgericht
Beschluss
In der Beschwerdesache …
betreffend die Marke 307 19 775.1
hat der 27. (Marken-Beschwerdesenat) des
Bundespatentgerichts am 28.06.2011 durch … beschlossen:
1. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 41 des Deutschen Patent- und Markenamts vom
24.08.2010 aufgehoben.
2. Die Marke 307 19 775.1 ist auf den Widerspruch aus der Marke 304 14 661.7 zu löschen.
Gründe
I. Gegen die am 24.03.2007 angemeldete und am 20.10.2008 u. a. für die Dienstleistungen der
Klasse 41: und Ausbildung eingetragene
Wortmarke 307 19 775.1
Galerie
hat die Widersprechende am 05.12.2008 aus ihrer am 12.03.2004 angemeldeten farbigen (grün / weißen) Wort-/Bildmarke 304 14 661.7 die
seit 03.09.2004 für zahlreiche Waren und Dienstleistungen und dabei u. a. für die Dienstleistungen der Klasse 41: Erziehung und
Ausbildung eingetragen ist, Widerspruch eingelegt.
Die Markenstelle hat den Widerspruch mit Beschluss vom 24.08.2010 zurückgewiesen.
Dazu ist ausgeführt, selbst im Bereich der identischen Dienstleistungen und bei dem danach anzulegenden strengen Maßstab halte die
angegriffene Marke den zur Vermeidung von Verwechslungen im Sinn des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG erforderlichen Abstand zu der
Widerspruchsmarke ein.
Die Widerspruchsmarke sei durchschnittlich kennzeichnungskräftig. „Galerie” und „Galeria” seien klanglich sehr ähnlich. Bei der
Widerspruchsmarke handle es sich um eine Wort-Bildmarke, bei der das Publikum in der Regel dem Wort als einfachster und kürzester
Bezeichnungsform eine prägende Bedeutung zumesse. Daher werde die Widerspruchsmarke mit „Galeria” benannt werden. Da „Galeria”, das
aus dem Spanischen oder Italienischen stamme, dem entsprechenden deutschen Wort „Galerie” sehr ähnlich sei und z. B. auf
,,Kunstgalerie” hinweise oder eine Einkaufsgalerie, die auch Erbringungsort für die Dienstleistungen Erziehung oder Ausbildung sein
könne, sei der Begriff beschreibend. Daher könne die graphische Gestaltung nicht außer Betracht gelassen werden, denn bei einem
beschreibenden Wortbestandteil trage der B…
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