Markenrechte
markenrecht24.de | 19. Mai 2011 — Die “eingetragene Marke” kennt wohl jeder. Das Markengesetz (MarkenG) schützt jedoch nicht nur die Marke kraft Eintragung in das R…
BPatG, Beschluss vom 27.04.2010, Az. 33 W (pat) 26/10 §§ 32 Abs. 1; 2 Nr. 3; 39 Abs. 1; 48 Abs. 1 MarkenG
Das BPatG hat darauf hingewiesen, dass es einem im Markenrecht geltenden Grundsatz entspricht, dass das angemeldete bzw. eingetragene Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach Vergabe eines Anmeldetags grundsätzlich nicht erweiternd verändert werden kann. Eine Erweiterung des in der Anmeldung enthaltenen Verzeichnisses der Waren oder Dienstleistungen würde eine unzulässige Änderung der Anmeldung darstellen, denn das Verzeichnis sei gemäß § 32 Abs. 1, 2 Nr. 3 MarkenG mit der Anmeldung einzureichen und damit untrennbarer Bestandteil der angemeldeten Marke. Das eingetragene Verzeichnis bestimme insoweit den Produktbezug und damit auch den Schutzbereich der eingetragenen Marke (Fezer, MarkenR, 4. Aufl. § 32 Rd. 46). Daher erlaubr § 39 Abs. 1 MarkenG dem Anmelder vor der Eintragung nur eine Einschränkung des in der Anmeldung enthaltenen Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen. Nach der Eintragung könne das Verzeichnis nur noch im Wege der teilweisen Löschung der Eintragung aufgrund eines Teilverzichts nach § 48 Abs.1 MarkenG eingeschränkt, nicht aber erweitert werden (Ströbele/Hacker, MarkenG, 9.Aufl., §39 Rd.2, 3, §48 Rd.5).
Eine nachträgliche Erweiterung des angemeldeten bzw. eingetragenen Verzeichnisses würde nämlich dazu führen, dass der Inhaber einer Marke, für die mit dem Anmeldetag bereits ein bestimmter Zeitrang begründet worden ist, diesen Zeitrang nachträglich auch noch für die ergänzten Waren und/oder Dienstleistungen beanspruchen würde, wodurch der Schutzumfang der Marke unter Beibehaltung des (älteren) Zeitrangs jederzeit und unbegrenzt ausgeweitet werden könne. Es liege auf der Hand, dass dies dem aus § 6 MarkenG folgenden Zeitrangprinzip widersprechen würde.
Darüber hinaus würde das Widerspruchsrecht Dritter in unzulässiger Weise unterlaufen, denn die nachträgliche Änderung könne die Rechte v…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Mai 2010 auf http://damm-legal.de.
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markenrecht24.de | 12. Juli 2010 — Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 09,…