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BPatG: Vollmond-Salami

am 18.10.2007 von MarkenBlog

unter dem Aktenzeichen 28 W (pat) 6/07 hatte sich der 28. Senat des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde gegen den ablehnenden Bescheid des deutschen Patent- und Markenamtes für die Anmeldung der Wortmarke Vollmond-Salami in der Warenklasse 29 zu befassen.
Die Markenstelle für Klasse 29 des Deutschen Patent- und Markenamts hat die Anmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wegen eines bestehenden Freihaltungsbedürfnisses zurückgewiesen, da der Begriff „Vollmond-Salami“ geeignet sei, in beschreibender Weise auf eine bestimmte, in der Vollmondnacht hergestellte Wurtspezialität hinzuweisen, die auch unter Verwendung von Fleisch produziert werde. Ob der Marke darüber hinaus auch die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. v § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehle, könne bei dieser Sachlage dahingestellt bleiben.
Dieser Einschätzung schloss sich der Senat des Bundespatentgerichts an und führte dazu aus:
Zutreffend hat die Markenstelle festgestellt, dass es sich bei der angemeldeten Marke „Vollmond-Salami“ um einen solchen beschreibenden Sachhinweis handelt. In den letzten Jahren ist der Einfluss des Mondes bzw. der unterschiedlichen Mondphasen auf den Menschen und seinen Lebensrhythmus über die wissenschaftliche Forschung hinaus, verstärkt in den Blickpunkt breiter Bevölkerungskreise gerückt. Zwar fehlt es an fundierten wissenschaftlichen Nachweisen zu einer solchen Einwirkung des Mondes, dennoch werden etwa in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelproduktion seit jeher relevante Zusammenhänge zwischen den einzelnen Mondphasen und dem jeweils richtigen Zeitpunkt für die Vornahme bestimmter Tätigkeiten angenommen und berücksichtigt. Dies betrifft beispielsweise die Aussaat von Pflanzen, das Ernten von Heilkräutern oder die Zubereitung bestimmter Lebensmittel.
[…] Die Bezeichnung „Vollmond-Salami“ hebt damit für einen relevanten Verbraucherkreis eine wichtige Eigenschaft der mit der …

BPatG: ABSOLUT BAYRISCH

MarkenBlog / Unter dem Aktenzeichen 28 W (pat) 1/06 hatte sich der 28. Senat des Bundespatentgerichts mit der Eintragungsfähigkeit der Wortmarke ABSOLUT BAYRISCH zu befassen. Die Markenstelle für Klasse 7 des Deutschen Patent- und Markenamts hat die für die…

BPat: Dirndlwahnsinn

MarkenBlog / Im Beschwerdeverfahren 27 W (pat) 15/06 hatte sich der 27. Senat des Bundespatentgerichtes mit der Unterscheidungskraft der Wortmarke Dirndlwahnsinn (Registernummer: 305 23 876) zu befassen. Die Marke war für Waren und Dienstleistungen der Klassen…

BPatG: Glanz und Gloria

MarkenBlog / Unter dem Aktenzeichen 28 W (pat) 1/07 hatte das Bundespatentgericht über die Beschwerde gegen die Eintragungsablehnung für die Wortmarke “GLANZ UND GLORIA” (Registernummer: 305 11 314.3) zu entscheiden. Das Deutsche Patent- und Mark…

BPatG: mailing24 nicht eintragungsfähig

MarkenBlog / Unter dem Aktenzeichen 26 W (pat) 158/04 hatte sich der 26. Senat des Bundespatentgerichtes mit der Anmeldung der Wortmarke mailing24 (Aktenzeichen: 302 55 704.0) zu befassen. Die Marke war für die Dienstleistungen Marketing; Transportwesen; Verpa…

BPatG: Capolavoro

MarkenBlog / Weil es sich bei dem angemeldeten Wort “Capolavoro” um die italienische Übersetzung für den Begriff “Meisterstück” handelt, ist die Marke für Waren der Klassen 07, 09 und 11 von der Eintragung auszuschließen (AZ: 28 W (p…

BPatG: ABSOLUT BAYRISCH - Beschluss vom 27.06.2007, Az. 28 W (pat) 1/06

Markenrecht-Blog.de / Das Bundespatentgerichts hat am über die Eintragungsfähigkeit der Wortmarke „ABSOLUT BAYRISCH“ entschieden. Das DPMA hatte die für folgende Waren der Klassen 7, 21, 31 und 32 „Elektrische Fruchtpressen für den Haushalt und/oder gewerbliche…

BPatG: Wiedertäufer

MarkenBlog / Unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 132/05 hatte sich der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde gegen den ablehnenden Bescheid des Deutschen patent- und Markenamtes hinsichtlich der Wortmarkenanmeldung Wiedert…

BPat: Geobarrier - Wortneubildung nicht unterscheidungskräftig

MarkenBlog / In der Beschwerdesache 30 W (pat) 200/04 hatte der 30. Senat des Bundespatentgerichtes zur Unterscheidungskraft der Marke Geobarrier zu entscheiden. Die Marke Geobarrier (Anmeldenummer: 302 55 417.3) war für die Waren Behältnisse, Schalungselemen…

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Der Autor und sein Blog

Stefan Fuhrken

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