BPatG: Ringelnatz
am 20.08.2007 von http://www.markenblog.de
29 W (pat) 35/06
Leitsatz:
Ringelnatz
1. Der Name eines Schriftstellers, dessen Werke auf dem Markt erhältlich sind, ist nicht nur Hinweis auf ihn als Autor, sondern zugleich auf sein Werk. Für Waren wie Bücher, Hörbücher etc. kann der Name daher als Autorenbezeichnung oder Inhaltsangabe dienen.
2. Bei Waren oder Dienstleistungen, die von einem anderen als dem Namensträger stammen, aber sich inhaltlich mit der Person oder dem Werk des Namensträgers befassen können, ist der Name nichts anderes als eine Inhaltsangabe.
3. Weder …
LG Hamburg: Domainregistrierung bei Vereinbarung mit dem Namensträger
domainundrecht.de / JurPC: LG Hamburg, Urteil vom 26.01.2005 (Az. 302 O 116/04): Lässt sich ein Unternehmen im Auftrag eines privaten Namensträgers mit einer aus dem Namen gebildeten Domain bei der DENIC registrieren, liegt gegenüber einem a…
Domainnutzung bei Gestattung durch den Namensträger
muepe.de | weblog peter müller / OLG Stuttgart v. 04.07.2005 - 5 U 33/05 Leitsatz von JurPC:Eine Internetdomain, die aus einem bürgerlichen Namen besteht, kann mit Priorität auch von einer Person gehalten und genutzt werden, die zwar selbst nicht Namensträger ist, aber ein berec…
Domainnutzung bei Gestattung durch den Namensträger
Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Internetdomain, die aus einem bürgerlichen Namen besteht, kann mit Priorität auch von einer Person gehalten und genutzt werden, die zwar selbst nicht Namensträger ist, aber ein berechtigtes Interesse an der Führung des Namens hat und der die…
BPatG: Mirabeau
MarkenBlog / 29 W (pat) 106/06 Leitsatz: Mirabeau 1. Personennamen sind für Versandkataloge weder Autorenbezeichnung noch Inhaltsangabe. 2 Der Name eines französischen Revolutionärs und Schriftstellers, der über die historische Bedeutung und das literari…
BGH I ZR 59/04: Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden
ipweblog.de / BGH I ZR 59/04 (aus der Pressemitteilung des BGH): Die Registrierung eines fremden Namens als Domainname stellt keinen unbefugten Namensgebrauch dar, wenn der Domainname im Auftrag eines Namensträgers reserviert worden ist. Wegen des im Domainrecht…
BGH I ZR 59/04: Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden
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