BPatG: Neuschwanstein gelöscht
Die Marke „Neuschwanstein“ wurde gelöscht.
Das Bundespatentgericht hat die vom Deutschen Patent- und Markenamt angeordnete der Marke „Neuschwanstein“ bestätigt.
Die Bezeichnung „Neuschwanstein“ war im Jahr 2005 als Marke für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen eingetragen worden. Das
Deutsche Patent- und Markenamt hat einem gegen diese Eintragung gerichteten vom 20. November 2007 stattgegeben mit der Begründung, dass dieser Marke das
Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bereits zum Zeitpunkt der Eintragung entgegenstand
und noch entgegensteht.
Der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts hat die dagegen gerichtete Beschwerde zurückgewiesen und unter
anderem folgendes ausgeführt:
Der Begriff „Neuschwanstein“ bezeichnet das im 19. Jahrhundert im Auftrag vom König Ludwig II. erbaute Schloss in der Gemeinde im Freistaat Bayern, das eine Sehenswürdigkeit
von Weltrang darstellt und herausragende (kultur‑)historische Bedeutung hat.
In Bezug auf Dienstleistungen wie „Veranstaltung von Reisen; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ ist ein
markenrechtlicher Schutz des Begriffs „Neuschwanstein“ bereits deswegen ausgeschlossen, weil dieser Begriff geeignet ist, Merkmale
dieser Dienstleistungen, nämlich das Ziel bzw. den Ort ihrer Erbringung, zu beschreiben i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.
Bezeichnungen bekannter Touristenattraktionen wie „Neuschwanstein“ fehlt darüber hinaus im Zusammenhang mit Waren, die im Umfeld
solcher touristischer Ziele üblicherweise als Souvenirartikel oder zur Deckung eines Bedarf der Touristen an Speisen, Getränken oder
sonstigen Artikeln angeboten werden, die Unterscheidungskraft i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Dies gilt entsprechend im Zusammenhang
mit Dienstleistungen, die üblicherweise in einem engen räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer solchen Touristenattraktion
angeboten und erbracht werden.
Der Begriff „Neuschwanstein“ bezeichnet nicht nur eine touristische Sehenswürdigkeit, sondern ein Bauwerk, das ein herausragender
Bestandteil des nationalen kulturellen Erbes…
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