BPatG: Markenschutz für gefesselte Latex Frau der „Ärzte“?

Was war passiert?Die Band „Die Ärzte“ wollte die streitgegenständliche Bildmarke für Waren der Klassen 16 und 18 beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) eintragen lassen. Die in Latex gekleidete, gefesselte und geknebelte Frau ist dabei seit vielen Jahren bildliche Begleiterin der Musikgruppe bei ihren diversen Auftritten.

Das DPMA wies die Anmeldung mit der Begründung zurück, dass eine Marke, die Bildmarke habe einen anstößigen und brutalen Inhalt. Einer Eintragung stehe insoweit das absolute Schutzhinderniss der Sittenwidrigkeit entgegen.

Gegen die Entscheidung des Markenamtes legten die „Ärzte“ das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Zur Begründung führten Sie aus, die Darstellung der geknebelten und gefesselten Frau sei harmlos und ironisch.

Wie entschied das BPatG?Mit Beschluss vom 28.09.2010 – Az. 27 W (pat) 96/10 bestätigte das Bundespatentgericht die Entscheidung des DPMA. Der Comic Zeichnung einer in Latex gekleideten, gefesselten und geknebelter Frau komme kein Markenschutz zu, da eine solche Abbildung gegen die guten Sitten verstoße.

Allein der Umstand, dass die abgebildete Frau hier nur spärlich bekleidet sei, rufe noch keine sittliche Anstößigkeit hervor. Die Person in der Abbildung sei aber geknebelt und gefesselt, so dass dem Bild eine brutale und erniedrigende Bedeutung zukomme. Marken, welche die Gewalt verherrlichen würden und die Personen zeigten, die Opfer von Gewalt seien, komme ein diskriminierender und damit sittenwidriger Inhalt zu. Die Darstellung lasse insoweit auch keinen ironischen, humorvollen oder kritischen Gehalt erkenne…

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Themen: Marken , Patent , Latex , Mba , Aktuelles Von Christopher A. Wolf , Latexfrau

Erschienen 11. November 2010 auf http://www.pfitzer-law.de/.

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