BPatG: Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen 4 Wände
Kurz Pfitzer Wolf | 6. August 2009 — Was war passiert? Der Slogan „Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen 4 Wände – Schwäbisch Hall“ sollte als Marke unter an…
Das Bundespatentgericht (BPatG) hat mit Beschluss vom 14. Juli 2009 – AZ: 33 W (pat) 121/07) entschieden, dass der Markenslogan „Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen 4 Wände – Schwäbisch Hall“ als Marke zugunsten der Bausparkasse Schwäbisch-Hall eintragungsfähig ist.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hatte die Anmeldung der Marke für die Klasse 36 zuvor zurückgewiesen und sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Marke jegliche Unterscheidungskraft fehle und daher nach § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 MarkenG wegen Bestehens absoluter Schutzhindernisse das Zeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen wäre . Die Marke würde nur beschreiben, dass der Landkreis Schwäbisch Hall intensive Wohnungsbau- und Wohnungseigentumsförderung betreibe. Auch wegen der enthaltenen geografischen Herkunftsangabe sei die Marke freihaltebedürftig.
Hiergegen wandte sich die Bausparkasse und erhielt Recht.
Das BPatG führte in seinen Gründen aus, dass der Markenslogan von Schwäbisch Hall – trotz der in der Marke enthaltenden geografischen Herkunftsangabe – unterscheidungskräftig und nicht freihaltebedürftig sei, weil das Publikum den Slogan einem Unternehmen zuordnen könne und außerdem dieser Satz so gar nicht von anderen Unternehmen (im Internet) genutzt werde. Darauf kam es nach Ansicht der Bundespatentrichter nicht mehr an, nachdem Schwäbisch Hall durch ein demoskopisches Gutachten eine Verkehrsdurchsetzung dieses Slogans von 67 Prozent nachgewiesen hatte.
Damit lagen die Voraussetzungen von § 8 Abs. 2 MarkenG vor, wonach ein absolutes Eintr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. August 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
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