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BPatG: Gallup II

am 13.03.2008 von MarkenBlog

33 W (pat) 205/01
Leitsatz:
GALLUP II
1. Der kostenlose Versand von zwei periodisch erscheinenden Zeitschriften in einer Auflage von monatlich bis zu 500 Exemplaren sowie die kostenfreie, überwiegend zu Marketing-zwecken an potentielle Kunden erfolgte Abgabe von über 800 Exemplaren von vier Büchern, die einen Bezug zur geschäftlichen Tätigkeit der Widersprechenden aufweisen, reichen neben für sich genommen geringen Verkäufen (hier: unter 300.– € im relevanten Benutzungszeitraum) für die Annahme einer ernsthaften Benutzung für Zeitschriften und Druckwerke aus (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 6.10.2005 - I ZB 20/03, GRUR 2006, 152 = MarkenR 2006, 30 - GALLUP).
2. Zwischen Druckereierzeugnissen und anderen Waren und Dienstleistungen besteht nicht schon deshalb eine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, weil letztere das Thema oder der inhaltliche Gegenstand von Druckereierzeugnissen sein können.
Eine Ähnlichkeit kann sich jedoch angesichts besonders enger Berührungspunkte ergeben, etwa bei gleicher Zweckrichtung oder funktionellem Zusammenhang, z. B. bei sich gegenseitig ergänzenden oder ersetzenden Druckereierzeugnissen und anderen Waren und Dienstleistungen, …

BPatG, 33 W (pat) 205/01 - GALLUP II: Druckereierzeugnisse

ipweblog.de / aus den Leitsätzen BPatG, Entsch. v. 15. Januar 2008 - 33 W (pat) 205/01 - GALLUP II: Zwischen Druckereierzeugnissen und anderen Waren und Dienstleistungen besteht nicht schon deshalb eine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, weil letztere das …

Einspruch!

MarkenBlog / Einspruch kann ein Kölner Rechtsanwalt zukünftig guten Gewissens einlegen, nachdem er die gleichnamige Wort-/Bildmarke (Registernummer: 304 23 306) übernommen hat. Die Marke genießt mit Priorität vom 27.04.2004 Schutz in den Nizzaklassen 16,…

LG Köln: AIDU und AIDA - Der markenrechtliche Schutz ist begrenzt auf die Nutzung einer Kennzeichnung für Dienstleistungen, die infolge ihrer Ähnlichkeit zu den von der Marke erfassten Dienstleistung zu einer Verwechslungsgefahr führen können.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wird eine Marke stets deutlich gegenüber Zusätzen hervorgehoben, so dass der Verkehr sie durchaus als eigenständige Kennzeichnung wahrnimmt, liegt keine abweichende Nutzung im Sinne des § 26 Abs. 3 MarkenG vor. <br><br> 2. Die F…

BPat: Dirndlwahnsinn

MarkenBlog / Im Beschwerdeverfahren 27 W (pat) 15/06 hatte sich der 27. Senat des Bundespatentgerichtes mit der Unterscheidungskraft der Wortmarke Dirndlwahnsinn (Registernummer: 305 23 876) zu befassen. Die Marke war für Waren und Dienstleistungen der Klassen…

Markennutzung

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Umstand allein, dass die Marke lediglich auf einer ganz geringen Anzahl von Waren - hier: zehn jährlich bzw. monatlich erscheinenden Druckschriften - angebracht wird, lässt nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs dann nicht auf eine Scheinb…

BGH: COHIBA - Ein berechtigter Grund für die Nichtbenutzung einer Marke kann sich aus einem für einen vorübergehenden Zeitraum geltenden Werbeverbot für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen ergeben.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zwischen der Ware Zigarren und der Dienstleistung Verpflegung besteht keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. 2. Ein berechtigter Grund für die Nichtbenutzung einer Marke i.S. von § 26 Abs. 1 Mark…

Marke: Freudenhaus

MarkenBlog / Unter Registernummer 30162740 beansprucht die Wortmarke Freudenhaus Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen: Zeitschriften, Magazine; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Dienstleistungen einer Werbeagentur, insbesonde…

Verwechslungsgefahr bei Marken aus der Sicht der EU-Rechtsprechung

Rechtblog / Zwischen der Wort-Bildmarke „Julián Murúa Entrena“, welche den Familiennamen des Anmelders umfasst, und der älteren Wortmarke „MURÚA“, beide für Weine, besteht Verwechslungsgefahr. Nach ständiger Rechtsprechung liegt Verwechslungsgefah…

BGH: Kinderzeit - Die Beurteilung der Warenähnlichkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Beklagte typische Ausstattungsmerkmale der Verpackungen der Klägerin übernommen hat.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen (insb. Art der Waren, ihr Verwendungszweck, ihre Nutzung sowie die Eigenart als miteinander konkurr…

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Der Autor und sein Blog

Stefan Fuhrken

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