BPatG: Flixotide - Zur Löschung einer Markeneintragung wegen bösgläubiger Anmeldung
am 02.05.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Nach § 50 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nr. 10 Markengesetz wird eine Marke auf Antrag wegen Nichtigkeit gelöscht,
wenn sie bösgläubig angemeldet worden ist. Eine bösgläubige Markenanmeldung ist anzunehmen, wenn die
Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 581 - The Colour of Elégance; BGH,
GRUR 1998, 412, - Analgin; BGH, GRUR 1998, 1034, - Makalu; BGH, GRUR 2000, 1032, - EQUI 2000; BGH, GRUR 2003, 428, - BIG BERTHA).
Hierbei muss die Bösgläubigkeit/Sittenwidrigkeit bereits zum Anmeldezeitpunkt gegeben sein.
2. Der Anmelder eines Kennzeichens handelt nicht zwangsläufig unlauter, wenn er weiß, dass ein anderer
dasselbe Zeichen für gleiche Waren im Inland benutzt, ohne hierfür einen Kennzeichenschutz erworben zu haben,
sondern es müssen auf Seiten des Anmelders besondere Umstände vorliegen, welche die Erwirkung der Zeicheneintragung
als sittenwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, GRUR 2005, 581 - The Colour of Elégance).
3. Ein bösgläubiger Markenerwerb kann darin liegen, dass ein Anmelder in Kenntnis eines im Inland bestehenden
schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund die gleiche oder eine verwechselbar
ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren anmeldet, mit dem Ziel de Besitzstandes des Vorbenutzers zu stören
oder in der Absicht, für diesen den weiteren Gebrauch der Marke zu sperren (BGH, GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000).
Eine Auslandsbenutzung kann allerdings allenfalls in Ausnahmefällen (z. B. bei Marken mit Weltgeltung) einen schutzwürdigen
Besitzstand darstellen. Ein solcher kann dann vorliegen, wenn mit einer deutschen Markenanmeldung das Eindringen ausländischer
Kennzeichen auf den inländischen Markt behindert werden soll, was in erster Linie bei einer im Ausland bereits intensiv
benutzen Marke, aber auch bei einer erst …
BGH: AKADEMIKS - Zur Frage, wann in der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Waren benutzten Marke im Innland eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. In der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Waren benutzten Marke kann eine wettbewerbswidrige Behinderung u.a. dann liegen, wenn der Anmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende Sperrwi…
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BPatG zur bösgläubigen Markenanmeldung
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IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Ein Hersteller eines trendigen Modelabels aus den USA hat nur dort seinen Markennamen angemeldet. Ist es möglich in Deutschland diesen Markennamen anzumelden und für identische Produkte zu nutzen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte k…
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