BPatG: “Bayerischer Obazda” ist als geografische Angabe schutzfähig

BPatG, Beschluss vom 22.09.2011, Az. 30 W (pat) 9/10 Art. 5 Abs. 5 Unterabs. 2; Art. 7 Abs. 3 Unterabs. 1 a) und d) VO 510/2006

Das BPatG hat entschieden, dass die Begriffe “Bayerischer Obazda”, “Obazda”, “Bayerischer Obazter” und “Obazter” schutzfähige geografische Angaben für den Bereich Käsezubereitung sind und als solche eingetragen werden können. Die schutzfähige geografische Angabe sei dabei von einer reinen Gattungsbezeichnung abzugrenzen gewesen. Letztere sei dann gegeben, wenn der Name eines Agrarerzeugnisses oder eines Lebensmittels sich zwar auf einen Ort oder ein Gebiet beziehe, in dem das betreffende Produkt ursprünglich hergestellt oder vermarktet worden sei, die Bezeichnung nunmehr jedoch in der Gemeinschaft der gemeinhin übliche Name für ein Agrarerzeugnis oder ein Lebensmittel geworden sei. Dies treffe beim “Bayerischen Obazda” jedoch nicht…

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Themen: Bpatg , Urteile & Beschlüsse , Gattungsbegriff , Lebensmittel , Bundespatentgericht , Gemeinschaft , Gattungsbezeichnung , Herkunftsangabe , Geografisch , Obazda
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 19. Dezember 2011 auf http://damm-legal.de.

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BPatG, 30 W(pat) 9/10 – Obazda

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