BPat: Red Bull vs. American Bull
am 02.06.2006 von MarkenBlog
In einer Beschwerdesache hatte sich das Bundespatentgericht unter dem Aktenzeichen 24 W (pat) 352/03 mit der Beschwerde der Red Bull GmbH aus Österreich gegen die Entscheidung des DPMA im Widerspruchsverfahren gegen die Marke American Bull zu befassen.
Die unter der Registernummer 398 67 239 geführte Marke genießt Schutz in den Nizzaklassen 03, 09, 12, 25, 28, 30 und 34. In den Nizzaklasse 30 werden die Waren Kaffee, koffeinhaltige Getränke, Tee beansprucht.
Gegen diese Waren richtete sich der Widerspruch der Red Bull GmbH auf Basis ihrer IR-Marke Red Bull (Registernummer: 2 081 750). Der Widerspruch wurde von der Markenstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes zurückgewiesen.
Das Amt führte aus:
Zur Begründung wird im wesentlichen ausgeführt, die Marken könnten sich zwar auf identischen oder sehr ähnlichen Waren begegnen. Auch habe die Widersprechende belegt, dass der Widerspruchsmarke für Energydrinks eine erhöhte Kennzeichnungskraft zukomme. Jedoch sei selbst bei Anlegung strengster Maßstäbe der die angegriffene Marke prägende Wortbestandteil “AMERICAN BULL” nicht mit der Widerspruchsmarke verwechselbar. Eine unmittelbare Verwechslungsgefahr sei nicht gegeben, weil der den beiden in ihrer Gesamtheit nicht verwechselbaren Wortfolgen “AMERICAN BULL” und “RED BULL” gemeinsame Wortbestandteil “BULL” den Gesamteindruck der Marken nicht präge. Es handele sich vielmehr um Gesamtbegriffe, in denen beide Wörter gleichwertig nebeneinander stünden. Außerdem stelle “BULL” einen eher kenn-zeichnungsschwachen Hinweis auf die stärkende, vitalisierende Wirkung von Energydrinks dar. Eine Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen scheide aus, da die Widersprechende nicht über eine Zeichenserie mit dem Bestandteil “BULL” verfüge. Auch finde dieser Begriff auf dem vorliegenden Warengebiet in einer Vielzahl von Marken Verwendung, so dass …
BGH I ZB 48/05
MarkenBlog / In der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 29. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 16. Februar 2005 betreffend die Marke Nr. 395 44 941 “Bull-cap” hat der BGH die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Gegen di…
Red Bull für den Motor
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redbull.nu
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Red Bull vs Redbull
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Red Bull gewinnt 3 aus 5
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Red Bull vor der WIPO
MarkenBlog / muepe informiert über die Entscheidung des WIPO Schiedsgerichts um die Domains taurusrubens.com, rubenstaurus.com, taurus04.com, taurus05.com und redbullbag.com. (Fall Nr.: D2005-0862) Red Bull GmbH vs. Reinhard Birnhuber …
Red Bull übernimmt und löscht RED BOOST
MarkenBlog / Die Red Bull GmbH aus Fuschl am See in Österreich hat die Wortmarke RED BOOST (Registernummer: 307 48 644) übernommen. Die Übernahme der Marke datiert vom 28.05.2008. Mit Wirkung vom 23.06.2008 wurde die Marke auf Antrag des Inhaber wegen Verzic…
Ausblick 2008
Telemedicus / Im Jahr 2007 sind viele medienrechtliche Themen ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Dieser Trend setzt sich auch im neuen Jahr ungebremst fort. Das Jahr 2008 wird in dieser Hinsicht wahrscheinlich so interessant wie kein Jahr…
Manipulations-Verdacht gegen Red Bull
Handakte WebLAWg / Red Bull verbiegt Flügel? Nach einem Bericht von “Auto, Motor und Sport“-Online steht der Rennstall Red Bull unter dem Verdacht, sich durch den Einsatz eines unerlaubten Heckflügels einen Vorteil verschafft zu haben. Der Teamchef wehrt…
Arbeitspapier: Sicherheitsrisiken in Social Networks
Telemedicus / ENISA, die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit, hat ein interessantes Papier veröffentlicht: „Sicherheitsrisiken und Empfehlungen für Soziale Netzwerke“. Die Organisation, die auf EU-Ebene vor allem beratende…
Österreich: Streit um Taurus Rubens
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BPat: ELF-TOTAL vs Total
MarkenBlog / In der Beschwerdesache 33 W (pat) 89/03 hatte sich der 33. Senat des Bundespatentgerichtes mit der Verwechslungsfähigkeit der Marken ELF-TOTAL (Registernummer: 399 38 901) und Total (Registernummer: 300 743) zu befassen. Auf Basis der prioritäts…
