BPat: Dirndlwahnsinn
am 30.10.2006 von MarkenBlog
Im Beschwerdeverfahren 27 W (pat) 15/06 hatte sich der 27. Senat des Bundespatentgerichtes mit der Unterscheidungskraft der Wortmarke Dirndlwahnsinn (Registernummer: 305 23 876) zu befassen.
Die Marke war für Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 25 und 41 angemeldet und von der Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamts teilweise zurückgewiesen worden.
Der Senat hob den Beschluss der Markenstelle auf und führte zur Begründung aus:
Entgegen der Auffassung der Markenstelle steht der Eintragung der angemeldeten Bezeichnung nicht das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen, denn die angemeldete Bezeichnung besteht nicht aus Zeichen oder Angaben, die zumindest in einer ihrer möglichen Bedeutungen (vgl. EuGH, MarkenR 2004, 450, 453 [Rz. 32] – DOUBLEMINT) ausschließlich zur Bezeichnung von Merkmalen der Waren oder Dienstleistungen dienen können, (vgl. hierzu BGH GRUR 1999, 1093, 1094 – FOR YOU; GRUR 2000, 211, 232 - FÜNFER; GRUR 2005, 417, 419 – Berlin Card). Hier fehlt der erforderliche Bezug zu den Waren und Dienstleistungen, weil nicht erkennbar ist, inwieweit mit dem Begriff „Dirndlwahnsinn“ auch bei Zugrundelegung des von der Markenstelle unterstellten Begriffsinhalts mögliche Merkmale der zurückgewiesenen Waren oder Dienstleistungen unmittelbar bezeichnet werden könnten.
Sofern die Markenstelle darauf abgestellt hat, dass die Anmeldemarke auch der Name einer Musikgruppe sei, übersieht sie, dass der Name einer Musikgruppe eine markenmäßige Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, welche die Musikgruppe anbietet, ist. Da gerade diese Waren und Dienstleistungen vorliegend mit der angemeldeten Bezeichnung gekennzeichnet werden sollen, ist die Produktkennzeichnung als solche keine Produktbeschreibung, weil sie - wovon auch die Markenstelle zutreffend …
Telekanzlei als Marke beim DPMA nicht eintragungsfähig
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BPat und DPMA Jahresstatistik
MarkenBlog / In der aktuellen Ausgabe des Blatt für PMZ findet sich eine umfangreiche Statistik des Bundespatentgerichtes und des Deutschen Patent- und Markenamtes für das Jahr 2005. …
BPat: konturlose Farbmarke
MarkenBlog / Das Bundespatentgericht hat in der Rechtssache 27 W (pat) 233/04 die Beschwerde der Markenanmelderin einer konturlosen Farbmarke gegen die Ablehnung der Eintragung seitens des Deutschen Patent- und Markenamtes zurückgewiesen. Unter dem Aktenzeiche…
BPat: Markenfreund
MarkenBlog / Unter dem Aktenzeichen 27 W (pat) 6/06 befasste sich das Bundespatentgericht mit der Beschwerde gegen die Eintragungsablehnung der Wortmarke Markenfreund. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Anmeldung (Registernummer: 305 18 045.2) für W…
BPat: augenweide nicht unterscheidungskräftig
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BPat: Schutzrechtsbörse unterscheidungskräftig
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