Bossis teure Sprüche
Der Kollege kann’s anscheinend nicht lassen. Nachdem er bereits im Dezember 2006 vom Amtsgericht Augsburg wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt worden, weil er im Jahr 2005 als Verteidiger in einem Strafverfahren den drei dort tätigen Richtern eine üble Justizkumpanei vorgeworfen habe, hat er sein (vermeintliches) Recht auf freie Meinungsäußerung mal wieder (nicht ganz so) teuer bezahlt, wie Haufe berichtet:
5.000 Euro Geldstrafe für Bossi Anfang des Jahres 2008 hatte Bossi eine Frau vertreten, die wegen Betrugs verwarnt worden war. Er verfolgte die Wiederaufnahme des Verfahrens. In der Verhandlung warf Herr Bossi dem Richter und einem Rechtsanwaltskollegen unter anderem „Rechtsbeugung" und die „Verfolgung Unschuldiger" vor. Richter und Rechtsanwalt erstatteten Strafanzeige gegen Bossi, der daraufhin einen Strafbefehl über 30.000 Euro erhielt. Hiergegen legte er Widerspruch ein. In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Mühlhausen, in der sich Herr Bossi von einem Leipziger Kollegen vertreten ließ, bestätigte sich der Vorwurf der Verleumdung. Allerdings wurde die Geldstrafe von 30.000.- Euro auf 5.000.- Euro herabgesetzt. (AG Mühlhausen, Urteil v. 13.1.2009)
Was ich mich allerdings immer wieder frage ist, was der Unfug mit Strafbefehlen gegen Anwälte - insbesondere aber Rolf Bossi - soll. Glaubt tatsächlich irgendein Staatsanwalt ernsthaft, dass hiergegen kein Einspruch eingelegt wird und es nicht zu einer Hauptverhandlung kommt, die man mit einer Anklageerhebung gleich hätte in die Wege leiten können?
Themen: Amtsgericht , Lte
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Erschienen 22. Januar 2009 auf http://ra-melchior.blog.de.
Kommentare zu "Bossis teure Sprüche":
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