Bordellbesuch auf Parteikosten

Das Mainzer Amtsgericht verurteilte Markus Hebgen, den ehemaligen Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, wegen schwerer Untreue und schweren Betrugs (ein Bordellbesuch auf Fraktionskosten inklusive) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Zusätzlich muss Hebgen 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er nahm die Strafe an. Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 44-Jährige legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab und übernahm damit die Verantwortung für Untreue in 18 Fällen und Betrug in einem Fall. Insgesamt hat er in seiner Amtszeit zwischen 2003 und 2006 einen Schaden von mehr als 80.000 Euro verursacht. Rund 30.000 Euro hat der 44-Jährige dabei in die eigene Ta…

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Themen: Urteil , Betrug , Untreue , Amtsgericht , Tagesspiegel
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 16. März 2010 auf http://log.handakte.de/.

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