Bonuspunkte für Vielflieger
am 11.04.2006 von Recht und Alltag
Nach § 667 2. Alt. BGB ist der Beauftragte verpflichtet, seinem Auftraggeber alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt. Dieser Grundsatz findet auch im Arbeitsverhältnis Anwendung. Die Herausgabepflicht gilt für alle Vorteile, soweit sie dem Arbeitnehmer von einem Dritten nicht nur bei Gelegenheit, sondern auf Grund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft gewährt worden sind. So das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 11.04.2006 (Az.: 9 AZR 500/05).
Der Kläger ist bei der Beklagten als Verkaufsleiter Ausland beschäftigt. Auf Grund dieser Tätigkeit unternimmt er eine Vielzahl von dienstlichen Flugreisen. Die Kosten trägt die Beklagte. Der Kläger nimmt als Vielflieger am Miles-and-More-Programm einer Fluggesellschaft teil. Auch die dienstlichen Flugmeilen werden seinem persönlichen Meilenkonto als Bonuspunkte gutgeschrieben. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht wies sein Meilenkonto 350.000 Bonuspunkte auf. Das entspricht einem Wert in Höhe von 9.700,00 Euro. Bisher nutzte der Kläger seine gesammelten Bonuspunkte für private Zwecke. Das untersagte die Beklagte mit Schreiben vom 28. Januar 2003. Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass er weiter berechtigt ist, alle erworbenen Bonuspunkte für private Zwecke zu nutzen.
Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat auf die …
Bonusmeilen für den Arbeitgeber
Blickpunkt Recht & Steuern / Bonusmeilen aus vom Arbeitgeber bezahlten Flügen seiner Arbeitnehmer stehen dem Arbeitgeber zu, so entschied das Bundesarbeitsgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Nach § 667 2. Alt. BGB ist der Beauftragte verpflichtet, seinem Auftragge…
Bonuspunkte für Vielflieger
Rechtblog / Viele Presseberichte zu dieser Entscheidung wurden veröffentlicht. Hier nun die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht: Nach § 667 2. Alt. BGB ist der Beauftragte verpflichtet, seinem Auftraggeber alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsbe…
Bundesarbeitsgericht: Herausgabe von Bonusmeilenpunkten
arbeitsrechtblog / Ein geschäftlicher Vielflieger hatte an einem Bonusmeilenprogramm (miles-and-more) teilgenommen und dabei etliche Punkte angesammelt. Der Vielflieger begehrte als Kläger die Feststellung, dass er - auch künftig - zur privaten Nutzung der Bonuspunk…
Miles & More: Bonus Meilen gehören dem Arbeitgeber
JuracityBlog / so die Richter des höchsten deutschen Arbeitsgerichts. Bis zum Bundesarbeitsgericht hatte - zuletzt vergeblich - ein Verkaufsleiter von seinem Arbeitgeber die Weiterverwendung der dienstlich erflogenen Bonus Meilen für private Reisen verl…
Arbeitgebern stehen Bonusmeilen von Geschäftsfliegern zu
kielanwalt.de / Auf Dienstreisen gesammelte Bonusmeilen dürfen Vielflieger nur dann privat nutzen, wenn dies der Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt. Ansonsten stehen die Bonuspunkte dem Unternehmen zu. Dies hat jetzt abschließend das Bundesarbeitsgericht (Urteil v.…
Arbeitgeber kann über Bonusmeilen frei verfügen
Handakte WebLAWg / Die Deutsche Lufthansa gewährt sog. Vielfliegern im Rahmen des Bonussystems “Miles and More” Bonusmeilen, d.h. sie schreibt die bei Lufthansa geflogenen Meilen einem persönlichen Meilenkonto als Bonuspunkte gut. Diese Bonusmeilen haben…
Zur Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Recht und Alltag / Nach § 4f Abs. 1 Satz 1 BDSG haben öffentliche und nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Diese Bestellung kann gemäß § 4f Abs.…
