Bohlen spricht, RTL zahlt und Bremens Bürgermeister verschließt seine Türen
Bereits im Februar dieses Jahres wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gegen RTL ein Bußgeld in Höhe von 100.000 EUR
wegen wiederholter Jugendschutz-Verstöße in „Deutschland sucht den Superstar“ DSDS verhängt. Mit endgültiger Entscheidung der KJM vom
09. Juli 2008 und vorheriger Anhörung von RTL muss das Bußgeld nun gezahlt werden.
RTL habe in den Sendungen am 13., 14., 20., und 27. Januar gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Die beleidigenden Kommentare
von und seinen Jury-Kollegen, sowie die redaktionelle
Aufbereitung und Inszenierung der Auftritte einiger Kandidaten seien geeignet, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren zu
beeinträchtigen.
Richtigerweise wird von der KJM der Darstellung des teilweise antisozialen Verhaltens des „Poptitans“ nunmehr Grenzen aufgezeigt. In
einem Massenmedium werden Menschen herabgesetzt, verspottet und lächerlich gemacht und dies auch noch als Normalität dargestellt.
Gerade die Zielgruppe dieses Formates ist es schließlich, die für Beeinflussungen empfänglich ist, und deren positiven Entwicklung
von Werten wie Mitgefühl, Respekt und Solidarität mit anderen entgegengewirkt wird.
Nachdem in der Februar-Sitzung die KJM neben der Beanstandung dieser Folgen auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
beschlossen wurde, hatte RTL in einer umfassenden Stellungnahme Einsicht gezeigt, und sich verpflichtet, die Casting-Sendungen der
nächsten Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorzulegen. Diese
Stellungnahme bewegte die KJM die Folgen 5 und 6 im Tagesprogramm und Folge 1 im Abendprogramm zwar zu beanstanden, das
Ordnungswidrigkeitsverfahren jedoch …
»
Vollständiger Artikel