Warum Arbeitgeber Abfindungen zahlen
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 7. Januar 2010 — Irgendwie hält sich das Gerücht, dass man eine Abfindung bekommt, wenn man gekündigt wird. Rechtlich gesehen ist das falsch. Ei…
Dieselbe Sau wird zum x-ten Mal durch das Bundesdorf getrieben. Arbeitsministerin von der Leyen will die Vereinbarung des Koalitionsvertrags umsetzen, die Befristung von Arbeitsverträgen zu erleichtern. In der Sache dürfte das auf eine Verlängerung der Rahmenfristen von § 14 II TzBfG hinauslaufen. Im Gespräch sind drei oder vier Jahre statt der bislang zulässigen zwei Jahre, die ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund befristet werden darf.
Hubertus Heil, vermutlich voll mit Adrenalin von den heutigen Ergebnissen des Kundus-Untersuchungsausschusses (die Spur einer Spur, dass es einen Verdacht geben könne, der Anschein könne erscheinen, dass vielleicht Herr zu Gutenberg etwas falsch gemacht haben könne), aber ungehindert von arbeitsrechtlichen Kenntnissen, meint, damit werde der Kündigungsschutz “ausgehöhlt”.
Wir wärmen eine alte Debatte also wieder auf. Seit es Kündigungsschutz gibt (und in allen Ländern, wo es ihn gibt) streiten sich Politiker und Akademiker über die Frage, ob ein starker Kündigungsschutz nun schlecht ist (weil er die Einstellung von Mitarbeitern verhindert, aufgrund des abschreckenden Effekts, jemanden in Zeiten der Not oder bei Minderleistung nicht mehr loszuwerden), oder toll, weil er verhindert, dass Leute die Arbeit verlieren.
Kündigungsschutz ist dabei eine Wissenschaft. Der führende Kommentar (wir meinen den KR - den Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzrecht) erläutert auf über 3000 Seiten (Dünndruck, mit Abkürzungen und in Mikroschrift), wie man kündigt. Nein: Eigentlich nicht. Das Buch “wie man (richtig) kündigt” gibt es nicht, es hätte auch den Nobelpreis verdient). Der KR erläutert, wie seine Brüder vom Erfurter Kommentar oder sonstwem, nur, was man bei einer Kündigung zu beachten hat, um sich bei Gericht nicht sicher zu blamieren.
Mehrere Gerichtssprecher haben sich in den letzten Tagen zu der Klageflut bei den Arbeitsgerichten geäußert und der Presse mitgeteilt, meist gäbe es eine Abfindung. Das ist bekanntlich und unbestreitbar das Ergebnis der meisten Prozesse. Die 3000 Seiten KR liefern nur die Munition für die Verhandlung und norden den Abfindungswert zwischen 0,5 und 2,0 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr ein.
Warum wir trotzdem kein Kündigungsschutzrecht haben, das einen Abfindungsanspruch zu gesteht, aber in jedem Fall die Lösung des Arbeitsvertrags zum Ergebnis hat, kann wohl nur wahlweise mit dem Willen zur Selbsttäuschung einer atrophisierten Gesellschaft oder damit erklärt werden, dass Anwälte auch Arbeit brauchen und Verlage, ja ganze Fortbildungsindustrien von der Komplexität leben. Dabei gibt es auch kurze Fortbildungen der kostenlosen Art. Ich habe mal vor einigen Jahren mit einen größeren britischen Klienten eine Umstrukturierung beraten, bei der ein paar Arbeitsverträge beendet werden mussten. Teilnehmer A (Schotte) hatte schon ein paar Umstrukturierungen mitgemacht. B (Engländer) war …
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. März 2010 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
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