BNetzA: Marktanalyse und Regulierungsverfügung für ATM-Bitstromzugang
Die Bundesnetzagentur hat heute die endgültige Regulierungsverfügung gegenüber der DTAG wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf dem sagenumwobenen Markt Nr. 12 “Breitbandzugang für Großkunden” der Märkte-Empfehlung der EU-Kommission veröffentlicht.
In der Regulierungsverfügung ist der DT AG eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum ATM-Bitstromzugang zu nicht-diskriminierenden Bedingungen, zur getrennten Rechnungsführung und zur Veröffentlichung eines Standardangebots auferlegt worden. Hinsichtlich der Entgelte hat die zuständige Beschlusskammer eine nachträgliche Entgeltkontrolle für ausreichend erachtet und von einer Vorab-Genehmigungspflicht nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung abgesehen. “Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Deutsche Telekom den hierdurch zugestandenen Freiraum jetzt nicht zum Nachteil der Wettbewerbsunternehmen ausnutzen wird”, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth und kündigte an, dass die Behörde die Preisgestaltung aufmerksam verfolgen wird. [Quelle: BNetzA]
Insbesondere die Marktanalyse, die ebenfalls auf den Seiten der BNetzA zu finden ist, liest sich sehr interessant.
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