BNetzA genehmigt Tarif für "Mutter aller Vorleistungsprodukte"

Die BNetzA hat entschieden, die Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Deutsche Telekom AG (DTAG), der sog. letzten Meile, leicht zu senken. Ebenfalls hat die BNetzA den deutschen Mobilfunknetzbetreibern T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus und Telefónica O2 (Germany) die Entscheidungen über die neuen Entgelte für die Anrufzustellung in ihren jeweiligen Mobilfunknetzen, die sog. Mobilfunkterminierung, bekannt gegeben.

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/83634f55806fca378148fe95a87f7586,0/Presse/Pressemitteilungen_d2.html#Entgelte_TAL_und_Mobilfunkterminierung

Die Anmietung der TAl ist für die meisten Festnetz-Wwttbewerber unerläßlich, um die Endkunden zu erreichen. Für die Anmietung der TAL müssen die Wettbewerber künftig monatlich 10,20 Euro an die DTAG entrichten - bisher waren es 10,50 Euro.

Beide Seiten sind mit der Entscheidung unzufrieden. Die DTAG hatte weitaus höhere Preise gefordert. Die Wettbewerber in Deutschland sind der Auffassung, dass die BNetzA nicht weit genug bei der TAL-Preissenkung gegangen ist. Die TAL-Preise seien im europäischen Vergleich immer noch zu hoch und die Genehmigungsdauer von 2 Jahren sei unangemessen.

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Themen: Deutsche Telekom , Dtag , Deutsche Telekom AG , Vodafone , Bnetza , Teilnehmeranschlussleitung
Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 1. April 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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