BNetzA: DTAG muß Zugang zu wichtigen Infrastrukturelementen des VDSL-Netzes gewähren

Viele kennen die großen grauen Kästen, welche die DTAG im Rahmen des VDSL-Ausbau überall installiert: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt erstmals die konkreten Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom anderen Netzbetreibern Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss. Die Wettbewerber erhalten aufgrund der jetzigen Entscheidung die Zugangsmöglichkeit zu diesen sog. Multifunktionsgehäusen und auch zu Leerrohren.

Die Telekom muss, wenn möglich, platzsparende Maßnahmen ergreifen, so dass weitere Unternehmen gegen Entgelt in dem Gehäuse schalten können und zusätzliche Kästen vermieden werden. Wenn dennoch der Raum nicht ausreicht, muss die DTAG laut Beschluss eine Zusammenschaltungsmöglichkeit neben bzw. an dieser Box (KVz) errichten.

Darüber hinaus müssen jetzt zügig in einem gesonderten Verfahren die Preise für diese Leistungen festgelegt werden. Damit ist die DTAG ist am Zug. Sie muss schnell die Entgelte beantragen.

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Themen: Wettbewerb , Deutsche Telekom , Vdsl , Bnetza
Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 7. Dezember 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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