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BND zur Auskunft verpflichtet

am 28.11.2007 von http://herrschendemeinung.de/

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass
der Bundesnachrichtendienst verpflichtet ist, einem Journalisten
Auskunft über ihn betreffende personenbezogene Daten zu erteilen, auch
soweit diese in Akten enthalten sind.
Die Berliner Zeitung berichtete Anfang November 2005 in einem Artikel über die
Observation eines Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst. Das Thema wurde in den folgenden Wochen von anderen
Medien aufgegriffen, woraufhin im November 2005 das Parlamentarische
Kontrollgremium des Deutschen Bundestages den Vorsitzenden Richter am
Bundesgerichtshof a.D. Dr. Schäfer als Sachverständigen beauftragte, den in der
Presse erhobenen Vorwürfen nachzugehen. Es sollte aufgeklärt werden, ob der Bundesnachrichtendienst
über längere Zeiträume hinweg Journalisten überwacht habe, um so deren
Informanten aus dem Bundesnachrichtendienst zu enttarnen. Im Mai 2006
wurde das in der Öffentlichkeit als "Schäfer-Bericht" bezeichnete
Gutachten des Sachverständigen in einer teilweise anonymisierten
Fassung veröffentlicht.
Der klagende Journalist ist bei der Berliner Zeitung angestellt und begehrte als Folge des "Schäfer-Berichts" vom Bundesnachrichtendienst Auskunft
darüber, "welche Informationen und Daten Sie über mich gespeichert
haben". Der Bundesnachrichtendienst entsprach dem Auskunftsbegehren des
Klägers nur hinsichtlich elektronisch gespeicherter Daten, lehnte aber Auskünfte über den Inhalt seiner Akten ab.
Die daraufhin erhobene Klage, für die das Bundesverwaltungsgericht
in erster und letzter Instanz zuständig war, hatte Erfolg. Nach § 7
Satz 1 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) erteilt der
Bundesnachrichtendienst dem Betroffenen auf Antrag Auskunft über zu
seiner Person nach § 4 BNDG gespeicherte Daten. Obwohl in § 4 Abs.1
BNDG nur von der Speicherung von Informationen in Dateien die Rede ist,
muss § 7 BNDG in Anbetracht des Grundrechts des Bürgers auf
informationelle Selbstbestimmung aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1
GG verfassungskonform dahin ausgelegt werden, dass zu "gespeicherten
Daten" auch …

BND zur Auskunft an Journalisten verpflichtet

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