BND zur Auskunft an Journalisten verpflichtet

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Bundesnachrichtendienst verpflichtet ist, einem Journalisten Auskunft über ihn betreffende personenbezogene Daten zu erteilen, auch soweit diese in Akten enthalten sind.

Der Kläger ist als Journalist bei der Berliner Zeitung tätig. Darin wurde Anfang November 2005 ein Artikel veröffentlicht, in dem über die Observation eines Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst berichtet wurde. Das Thema wurde in den folgenden Wochen von anderen Medien aufgegriffen.

Im November 2005 beauftragte das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Schäfer als Sachverständigen, den in der Presse erhobenen Vorwürfen nachzugehen, der Bundesnachrichtendienst habe über längere Zeiträume hinweg Journalisten überwacht, um so deren Informanten aus dem Bundesnachrichtendienst zu enttarnen. Im Mai 2006 wurde das in der Öffentlichkeit als “Schäfer-Bericht” bezeichnete Gutachten des Sachverständigen in einer teilweise anonymisierten Fassung veröffentlicht. In den Monaten Mai und Juni 2006 wurde in der Presse mehrfach darüber berichtet, dass ein namentlich bezeichneter Leipziger Journalist Informationen über den Kläger gegen Entgelt an den Bundesnachrichtendienst weitergegeben habe. (…)

Quelle: BVerwG vom 28.11.2007

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Themen: Rechtsprechung , Leipzig , Journalist , Berliner Zeitung , Journalisten , Observation

Erschienen 29. November 2007 auf http://log.handakte.de/.

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