BND und Bundeswehr außer Kontrolle
Geheimdienste und Demokratie vertragen sich nicht. Daher sind parlamentarische Untersuchungsausschüsse, die wissen wollen, was ihnen
die Regierenden verheimlichen wollen, für Geheimdienste ein ungleich bedeutenderer Gegner als die auszuspionierenden Länder. Im
Gegenteil sind feindliche Geheimdienste sogar nützlich, da sie dem eigenen Geheimdienst eine Daseinsberechtigung liefern, während die
Parlamentarier lästig und existenzbedrohend sind. In den Niederlanden etwa hatte die erkannt, dass man keine Geheimdienste braucht und selbige abgeschafft.
Daher fürchten Geheimdienste nichts so sehr wie Untersuchungsausschüsse. Die Ausschüsse wurden behandelt wie Pilze: Man hielt sie im
Dunkeln und fütterte sie mit Dung. Insbesondere achtete man bei der personellen Besetzung auf eine gewisse “Loyalität”, damit nicht
zu lästige Fragen gestellt würden. So konnte denn auch unser Auslandsgeheimdienst BND bis in die 70er Jahre alles, danach immerhin
noch nahezu alles machen, was er wollte.
Bislang hatte es vor allem zwei bemerkenswerte Menschen in den Geheimdienstuntersuchungsausschüssen gegeben, die ihren ernst genommen hatten, einer davon BGH-Richter Wolfgang Nešković. Dieser
hatte sich für seine Tätigkeit als Geheimdienstprüfer extra freistellen lassen und übte seine Aufgabe so gewissenhaft aus, dass er
seinerzeit sogar beim BND ein Praktikum machte, um die Arbeitsweise dieser seltsamen Behörde kennen zu lernen. Nešković, der
anscheinend das Grundgesetz sowie strafrechtliche Verbote von Angriffskriegen ernst nimmt und als exzellenter gilt, hatte sowohl die SPD, als auch die Grünen verlassen und war trotz
damaliger Parteilosigkeit 2005 von der heutigen Linkspartei in den Untersuchungsausschuss entsendet worden. Während andernorts
oftmals Dinge zu Journalisten durchsickern, stand Nešković auch hier im Ruf, seine Schweigepflichten zu ehren. Nach Beitritt zur
Linkspartei wurde er in den aktuellen Bundestag gewählt.
Auf seiner Website schrieb er zum Kunduz-Massaker:
„Das gezielte Töten von afghanischen Taliban gleicht einer Todesstrafe ohne Gerichtsverfahren. Es verstößt gegen unser nationales
Verfassungsrecht und gegen das Völkerrecht.“, erklärt Wolfgang Nešković, rechtspolitischer Sprecher der LINKEN, zu den heute
berichteten Erkenntnissen aus dem geheimen NATO-Bericht über den Luftschlag von Kundus. Nešković weiter:
„Das ISAF-Mand…
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