BMWA Leistungsmissbrauch-Report
am 25.10.2005 von http://www.ra-blog.de
Aus dem umstrittenen “Report Leistungsmissbrauch” des BMWA:
Wer versucht, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende abzuzocken, muss sich auf harte Strafen gefasst machen. Schon der Versuch, beim Ausfüllen der Antragsformulare Einkommen oder Vermögen zu verheimlichen, kann als Betrug geahndet werden: “Wir geben jeden Fall an die Staatsanwaltschaft weiter, egal in welcher Höhe”, sagt ein erfahrener Sozialdezernent. Für Betrug sieht das Strafgesetzbuch im Paragraphen 263 Freiheitsstrafen in Höhe von bis zu fünf Jahren vor. Ein Kollege ergänzt: “Wer verurteilt wird, gilt als vorbestraft. Und die Geldstrafen vor Gericht sind oft viel höher als die erschwindelte Leistung: 2500 € Strafe für 500 € Leistungsmissbrauch können schon mal vorkommen.”
Quelle: Spiegel
Neues Internetportal
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News-Scout für BMWA tätig
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BMWA Mitgliederversammlung
ADR-Blog / Der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. (BMWA) lädt seine Mitlgieder von Freitag, 29. Februar bis Samstag, 01. März zur jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung nach Stuttgart ein. Die Veranstaltung findet in den Räuml…
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Die Bundesagentur für Arbeit will die Telefonkontrollen bei Beziehern des Arbeitslosengelds II ausweiten. Gewerkschafter warnten davor, erwerbslose Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Das Wirtschaftsministerium brandmarkte mutma&s…
