BMJ: Neuer Verbraucherschutz bei Krediten vereinheitlicht Fernabsatzrecht für Internet-Auktionen und Online-Shops
bmj.de, PM Berlin, den 2. Juli 2009 – Mehr Verbraucherschutz bei Krediten und schnellerer Zahlungsverkehr in Europa –
Verbraucher erhalten künftig bessere Informationen bei Kreditverträgen und werden vor unseriösen Lockvogelangeboten geschützt.
Zugleich wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in der europäischen Union vereinfacht. Denn der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter
und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie
sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet.
“Wir haben heute die Verbraucherrechte beim Abschluss von Kreditverträgen gestärkt. Verbraucherinnen und in Deutschland werden künftig besser über Konditionen von
Verträgen informiert. Damit können Kreditangebote besser verglichen und das für den Einzelnen beste Angebot leichter gefunden werden.
Zugleich schieben wir unseriösen Lockvogelangeboten einen vor”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. “Auch der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb
Europas wird einfacher. Jeder Kunde kann künftig auch Bestellungen im europäischen Ausland statt mit per Lastschrift oder Überweisung abwickeln. Die Widerrufs-
und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen – gerade auch im – werden vereinheitlicht. Damit besteht bei Online-Käufen künftig mehr Rechtssicherheit”, ergänzte
Zypries.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
1. Verbraucherdarlehen
Information und Vertragserläuterung: Künftig soll ein Verbraucher schon vor Abschluss eines Darlehensvertrages über die wesentlichen
Bestandteile des Kredits informiert werden. Damit wird es dem Verbraucher ermöglicht, verschiedene Angebote zu vergleichen und eine
fundierte Entscheidung zu treffen. Dies stärkt das Leitbild eines verantwortungsbewussten und selbständig handelnden Verbrauchers.
Sobald sich die Wahl eines bestimmten Kredits abzeichnet, müssen dem Verbraucher zusätzlich die Hauptmerkmale des Vertrags erläutert
werden.
Werbung: Die Werbung für Darlehensverträge wird stärker reglementiert. Wer für den Abschluss von Darlehensverträgen wirbt, darf nicht
nur eine einzige Zahl herausstellen (etwa einen besonders niedrigen Zinssatz). Vielmehr muss er auch die weiteren Kosten des Vertrags
angeben und diese Angaben mit einem realistischen Beispiel erläutern. Dadurch werden Lockvogelangebote unterbunden und die
Verbraucher in die Lage versetzt, anhand aussagekräftiger Informationen selbst die Vor- und Nachteile eines Vertragsschlusses
abzuwägen.
Muster für Verbraucherdarlehen: Künftig gelten für unterschiedliche Kreditverträge jeweils einheitliche Muster zur Unterrichtung der
Verbraucher. Anhand dieser Muster werden sämtliche Kosten des Darlehens erkennbar. Unterschiedliche Angebote können besser als bisher
miteinander verglichen werden. Die Muster gelte…
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