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BMJ kündigt Reform im Erbrecht an

am 16.03.2007 von walfischbucht

Wie die FAZ heute berichtet, habe Bundesjustizministerin Zypries eine Reform des Erbrechts, d.h. insbesondere von Regelungen azus dem Bereich des Pflichtteilsrechts, angekündigt.Nach dem Bericht der FAZ soll das Institut des Pflichtteilsrechts - das in der letzten Zeit von verschiedenen Seiten immer mehr in Frage gestellt wurde - als solches aber unangetastet bleiben. Es seien vielmehr Modernisierungen des Pflichtteilsrechts geplant. So sollen unter anderem die Voraussetzungen des Pflichtteilsentzugs überarbeitet werden, wobei die Wendung Der Entziehungsgrund des ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels soll entfallen. Stattdessen soll eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung dazu berechtigen, den Pflichtteil zu entziehen, wenn es dem Erblasser unzumutbar ist, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu belassen. ... nicht allzuviel neue Bestimmtheit erwarten lässt.Die Reformpläne sollen weiter eine Stundungsregelung für pflichtteilsbelastete Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten umfassen, Diese soll wirksam werden, sofern die sofortige Auszahlung des Pflichtteils eine unbillige Härte darstellen würde.Auch soll die die Anrechung aus dem Vermögen des Erblassers in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall getätigter Schenkungen verändert werden. Die Reformpläne sollen vorsehen, dass die Schenkung immer weniger berücksichtigt wird, je länger sie zurückliegt: Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall …

Jürgen Kühnitzsch am 30.01.2008 um 13:10 Uhr:

Für mich ergibt sich folgende Frage: Nach dem Tod meines Schwiegervaters 2001 und tragischerweise auch meiner Ehefrau im Jahr 2002, unsere Ehe blieb kinderlos, kümmere ich mich aufopferungsvoll um meine schwerstkranke an Alzheimer erkrankte Schwiegermutter. Sie lebt nach einem erbittertem Kampf im letzten Jahr nunmehr im Betreuten Wohnen einer Seniorenresidenz nachdem ich sie aus menschenunwürdigen Verhältnissen eines Pflegeheimes in Halle holte. Das Fehlen einer Vorsorgevollmacht und ihre nicht Testierfähigkeit haben später zur Folge das der Erbe Fiskus heißt. So wird es mir immer wieder vom Vormundschaftsgericht vorgehalten. Ich selbst habe durch diese tragischen Ereignisse schwere gesundheitliche Schäden davongetragen und beziehe neben der Witwerrente eine Erwerbsminderungsrente unbefristet nach 3 schweren Operationen. Mich interessiert sehr, ob ihr nicht unbeachtliches Vermögen wirklich in die Hände des Staates fallen wird. Es wäre eine doppelte Härte, da ich schon meine Familie, Arbeit und Gesundheit verloren habe. Darauf hätte ich gern eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Kühnitzsch Seebener Straße 126 in 06118 Halle Ruf: (0345) 5 22 84 74

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