BMJ feiert neuen Schuldnerschutz (”P-Konto”)
Mit einer Pressemitteilung feiert das Bundesjustizministerium die Verabschiedung eines Gesetzentwurfes zur Reform des Kontopfändungsschutzes durch das Bundekabinett:
Nach der geltenden Rechtslage führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie Begleichung von Miete, Energiekosten oder Versicherungen nicht mehr über das Konto abgewickelt werden können. Um Pfändungsschutz für den pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens zu erlangen, braucht der Schuldner in vielen Fällen eine Gerichtsentscheidung. Oftmals ist dies nicht rechtzeitig möglich, so dass Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen anfallen. Erschwert wird der Pfändungsschutz dadurch, dass er für Gutschriften aus Arbeitseinkommen anders ausgestaltet ist als für solche aus Sozialleistungen.
…
Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag ähnlich wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen erhöht werden.
Schon jetzt kann - wie in der Pressemitteilung richtig angemerkt wird - jeder Schuldner durch Beschluss des Gerichts (Rechtspflegers) sein gepfändetes Konto pfandfrei stellen lassen, wenn darauf unpfändbare Lohn- oder Sozialleistungen eingehen. Er muss nur aktiv werden und das Gericht beschäftigen, das eine auf den Einzelfall zugeschnittene Entscheidung trifft.
Künftig werden mit “P-Konto” die Gerichte nicht mehr gebraucht. Egal, was auf dem “P-Konto” eingeht: der Sockelbetrag ist unpfändbar. …
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. September 2007 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.
Kommentare zu "BMJ feiert neuen Schuldnerschutz (”P-Konto”)":
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