Alle Blogs » BMJ feiert neuen Schuldnerschutz (”P-Konto”)

BMJ feiert neuen Schuldnerschutz (”P-Konto”)

am 05.09.2007 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress

Mit einer Pressemitteilung feiert das Bundesjustizministerium die Verabschiedung eines Gesetzentwurfes zur Reform des Kontopfändungsschutzes durch das Bundekabinett:

Nach der geltenden Rechtslage führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie Begleichung von Miete, Energiekosten oder Versicherungen nicht mehr über das Konto abgewickelt werden können. Um Pfändungsschutz für den pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens zu erlangen, braucht der Schuldner in vielen Fällen eine Gerichtsentscheidung. Oftmals ist dies nicht rechtzeitig möglich, so dass Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen anfallen. Erschwert wird der Pfändungsschutz dadurch, dass er für Gutschriften aus Arbeitseinkommen anders ausgestaltet ist als für solche aus Sozialleistungen.

Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag ähnlich wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen erhöht werden.

Schon jetzt kann - wie in der Pressemitteilung richtig angemerkt wird - jeder Schuldner durch Beschluss des Gerichts (Rechtspflegers) sein gepfändetes Konto pfandfrei stellen lassen, wenn darauf unpfändbare Lohn- oder Sozialleistungen eingehen. Er muss nur aktiv werden und das Gericht beschäftigen, das eine auf den Einzelfall zugeschnittene Entscheidung trifft.
Künftig werden mit “P-Konto” die Gerichte nicht mehr gebraucht. Egal, was auf dem “P-Konto” eingeht: der Sockelbetrag ist …

anja schlesiger am 12.01.2008 um 17:18 Uhr:

Frage.Muss jede Bank ein solches P-Konto auf Verlangen des Kunden einrichten oder kann die Bank das ablehnen?Wie hoch ist der pfändungsfreie Betrag bei Drei im Haushalt lebenden Personen?Wer kann mir diese Auskunft erteilen?

Sie wollen dieses Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite? Dann verlinken Sie uns! Einfach den folgenden Code mit STRG+C kopieren und auf Ihrer Seite einfügen. Vielen Dank!

Kommentar schreiben




Vorher bei http://www.ra-haensch.de/php/wordpress (Rechtsanwalt Hänsch, Dresden)

» 7 Minuten

» eBay als Hehlerbörse ?

» Justiz als eBay-Verkäufer gesperrt

» Bundestrojaner auf Abwegen

» Bundestrojaner per eMail


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verknüpfte Links zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: girokonto inso amtsgericht kiel altersvorsorge privates insolvenzverfahren pensionen bun

P-Konto

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem Entwurf soll ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt werden, auf dem ein Schuldner f…

P-Konto

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem Entwurf soll ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt werden, auf dem ein…

Reform des Kontopfändungsschutzes kommt !

Rechtblog / Das Bundeskabinett hat am 5.9.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Der Pfändungsfreibetrag des § 850c ZPO in Höhe von 985,15 Euro wird nicht von einer Pfändung erfasst und für je…

BGH: § 850k ZPO entsprechend anwendbar bei Guthaben aus laufenden Sozialleistungen

InsoBlog.de / Der Schuldnerin erhält auf sein Girokonto bei einer Sparkasse monatlich das für ihn bestimmte ALG II überwiesen. Ein Gläubiger hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, mit welchem die Ansprüche des Schuldners gegen die Bank gep…

Für Schuldner: Neues bei der Kontopfändung; das P - Konto

JuracityBlog / Sofern ein Gläubiger Kenntnis von der Bankverbindung seines Schuldners erlangt, betreibt er gerne die Pfändung in dessen Konten. Obwohl zum Schutze des Schuldners Pfändungsfreigrenzen bestehen, wird dies oft mit Ärger und Gelaufe…

Pfändungsmöglichkeiten und Pfändungsschutz der Altersvorsorge von Schuldnern

Handakte WebLAWg / Als Gläubiger hatten Sie bisher in der Einzel- wie in der Gesamtvollstreckung einen nahezu unbeschränkten Zugriff auf Lebens- oder Rentenversicherungsprodukte. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge am 31.03.200…

Bundesgerichtshof erleichtert die Durchsetzung des Pfändungsschutzes für Sozialleistungsempfänger

recht verständlich / Bundesgerichtshof erleichtert die Durchsetzung des Pfändungsschutzes für Sozialleistungsempfänger Herr A hatte Schulden. Seine Gläubigerin hatte einen Schuldtitel in der Hand. Nachdem Herr A nicht freiwillig zahlen konnte, ging sie den üblichen…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA Hänsch

Neuigkeiten, Erfahrungen und Einsichten aus der Welt des Rechts

» Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »