BMJ feiert neuen Schuldnerschutz (”P-Konto”)

Mit einer Pressemitteilung feiert das Bundesjustizministerium die Verabschiedung eines Gesetzentwurfes zur Reform des Kontopfändungsschutzes durch das Bundekabinett:

Nach der geltenden Rechtslage führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie Begleichung von Miete, Energiekosten oder Versicherungen nicht mehr über das Konto abgewickelt werden können. Um Pfändungsschutz für den pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens zu erlangen, braucht der Schuldner in vielen Fällen eine Gerichtsentscheidung. Oftmals ist dies nicht rechtzeitig möglich, so dass Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen anfallen. Erschwert wird der Pfändungsschutz dadurch, dass er für Gutschriften aus Arbeitseinkommen anders ausgestaltet ist als für solche aus Sozialleistungen.

Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag ähnlich wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen erhöht werden.

Schon jetzt kann - wie in der Pressemitteilung richtig angemerkt wird - jeder Schuldner durch Beschluss des Gerichts (Rechtspflegers) sein gepfändetes Konto pfandfrei stellen lassen, wenn darauf unpfändbare Lohn- oder Sozialleistungen eingehen. Er muss nur aktiv werden und das Gericht beschäftigen, das eine auf den Einzelfall zugeschnittene Entscheidung trifft.

Künftig werden mit “P-Konto” die Gerichte nicht mehr gebraucht. Egal, was auf dem “P-Konto” eingeht: der Sockelbetrag ist unpfändbar. …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • 4 Kommentare
  • Ähnliches
  • Links
Themen: Bmj , Zwangsvollstreckung , Konto , Pfändungsschutzkonto Bmj


Erschienen 5. September 2007 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kommentare zu "BMJ feiert neuen Schuldnerschutz (”P-Konto”)":

12. Januar 2008 von anja schlesiger — Frage.Muss jede Bank ein solches P-Konto auf Verlangen des Kunden einrichten oder kann die Bank das ablehnen?Wie hoch ist der pfändungsfreie Betrag bei Drei im Haushalt lebenden Personen?Wer kann mir diese Auskunft erteilen?
12. Oktober 2008 von gaby — Mir hat die Staatanwaltschaft mein Kono gepfändet, zum freitag abend, ohne dass ein Titel, eine Klage oder sonst etwas gegen mich bekannt ist. Mein Mann hat Schulden aus erster Ehe - wir haben Gütertrennung, das Konto lautet nur auf meinen Namen und ich nutze es gseschäftlich! Kann jetzt noch nicht einmal mehr tanken!
Wer kann mir helfen?
22. Februar 2009 von Hermann Pöttgen — Als Mitarbeiter eines großen Bankhauses bin ich mit Pfändungsfragen befasst und einer guten Information selbstverständlich interessiert. Ist bekannt, ob es Übergangsfristen geben wird????
8. Mai 2009 von Hans — Hallo, eine gute Sache das P-Konto. Ist auch das Finanzamt daran gebunden? Ich habe Verbindlichkeiten beim F-Amt, das mir mein Guthabenkonto gesperrt hat. Danke für eine Antwort., Besten Gruß, Hans
Auch zu Pfändungsschutzkonto Bmj:

P-konto Sparkasse: P-Konto

Blickpunkt Recht & Steuern | 7. September 2007 — Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebra…

P-Konto

Blickpunkt Recht & Steuern | 7. September 2007 — Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebra…

Das P-Konto kommt

LawBlog | 29. Juni 2010 — Ab 1. Juli kann jeder Kunde von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Das P-Konto…

Das neue P-Konto: Entlastung für Schuldner

LBR-Blog | 1. Juli 2010 — Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt zum Inkrafttreten des Gesetzes zum so genannten P-Konto am 1.…

Reform der Kontopfändung tritt ab 01.07.2010 in Kraft

Rechtsteufel | 22. April 2010 — Ab dem 01.07.2010 tritt das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft. Nach der noch geltenden Gesetzlage, führt …

Reform der Kontopfändung tritt ab 01.07.2010 in Kraft

Rechtsteufel | 22. April 2010 — Ab dem 01.07.2010 tritt das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft. Nach der noch geltenden Gesetzlage, führt …

Gesetz Zur Reform Des Kontopfändungsschutzes: Bundestag beschließt Reform des Kontopfändungsschutzes

legal future | 6. Mai 2009 — Am 29. April 2009 hat der Bundestag die Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Damit wird zum ersten Mal ein Pfändung…

Das BMJ erklärt das neue P-Konto

Stuttgart Inkasso | 1. Juli 2010 — Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt zum Inkrafttreten des Gesetzes zum so genannten P-Konto am …

BMJ informiert über neues “P-Konto”

Andere Ansicht | 1. Juli 2010 — Pressemitteilung des BMJ Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt zum Inkrafttreten des Gesetzes zum…

P-Betrügerei

NEBGEN | 7. Juli 2010 — Mancher meint, das P-Konto könnte zum Ä-Konto werden. Das mag sein. Wenn ich mir dieses Gesetz allerdings so näher angucke, könn…

BMJ | Pressemitteilungen