Bmj: Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage
am 08.10.2006 von http://www.kiefer-paulsen.de
Wie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz zu lesen ist, wurde der Regierungsentwurf zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen.
Der Entwurf schließt Regelungslücken vor allem im Bereich des “Hacking”, d.h. dem “Knacken” von Computersicherheitssystemen, und der Computersabotage.
“Deutschland verfügt bereits über ein weitreichendes Computerstrafrecht. Mit den Straftatbeständen des Computerbetrugs, der Fälschung beweiserheblicher Daten und der Datenveränderung existieren Vorschriften, die dem internationalen Standard vollständig entsprechen. Die rasante Entwicklung der Informationstechnologie führt jedoch immer wieder zu neuen kriminellen Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten. Straftäter greifen moderne Informationssysteme mit Computerviren, Würmern und Denial-of-Service-Attacken an und verursachen weltweit erhebliche Schäden. Letzte Lücken im deutschen Strafrecht schließt der heutige Gesetzentwurf”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Auch das so genannte “Phishing” ist bereits nach geltendem Recht strafbar.
Darunter versteht man das Ausspionieren persönlicher Daten im Internet. Dabei wird per E-Mail versucht, den Empfänger irre zu führen und zur Herausgabe von Zugangsdaten und Passwörtern für das Online-Banking zu bewegen. Gibt der Empfänger die geforderten Daten auf der vermeintlichen Internetseite oder per E-Mail an, werden diese direkt an den “Phisher” weitergeleitet, der mit den so erlangten Daten vermögensschädigende Transaktionen durchführt.
Hier kommen die Straftatbestände des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB), des Betrugs/Computerbetrugs (§ 263/§ 263a StGB), der Fälschung beweiserheblicher Daten(§ 269 StGB) und der unbefugten Datenerhebung und -verarbeitung (§§ 44, 43 BDSG) in Betracht.
Der heutige Regierungsentwurf setzt den EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme sowie das Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität in nationales Recht um:
Künftig soll bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden (§ 202a StGB). Ein …
20.09.2006 Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersa
Bundesjustizministerium / Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Der Entwurf schließt Regelungslücken vor allem im Bereich des „Hacking“, d.h. dem &…
Bmj: Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage
Spam-Blog.com / Wie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz zu lesen ist, wurde der Regierungsentwurf zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Der Entwurf schließt Regelungslücken vor allem im Bereich des “Hacking”, d.h. dem …
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[Kein Titel]
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Entwurf schließt Regelungslücken vor allem im Bereich des „Hacking“…
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität
Lichtenrader Notizen / Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität wurde veröffentlicht. * Künftig soll bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestell…
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