BMG und Sony dürfen nicht fusionieren

Das EU-Gericht erster Instanz hob am Donnerstag den Entscheid der EU-Kommission auf, welche die Fusion der Musiksparten von Bertelsmann (Bertelsmann Music Group, BMG) mit dem japanischen Sony-Konzern nach anfänglichen Bedenken 2004 doch noch genehmigt hatte.

Das zweithöchste EU-Gericht erklärte nun, die EU-Wettbewerbshüter hätten damals nicht hinlänglich aufgezeigt, dass das fusionierte Unternehmen keine Monopolposition einnehme. Der EuGH befand, die Kommission habe im Genehmigungsverfahren Fehl…

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Themen: Rechtsprechung , Fusion , Sony , Bertelsmann , Nzz , Bmg

Erschienen 13. Juli 2006 auf http://log.handakte.de/.

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BMG und Sony dürfen doch nicht fusionieren  (Wirtschaft, NZZ Online)