BMF zum Jahressteuergesetz 2009
am 14.05.2008 von STEUERRECHT
Was bringt das JStG 2009?
Das Papier des Bundesfinanzministerium (BMF) stellt in einem Überblick die verschiedenen steuerpolitischen Maßnahmen zur Familienförderung dar.Das Jahressteuergesetz 2009 umfasst eine Vielzahl von Verbesserungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Die Maßnahmen betreffen ganz unterschiedliche Bereiche - das Spektrum reicht von Gesundheitsförderung, über die Bekämpfung von Steuerstraftaten oder extremistischen Vereinen bis hin zur Eigenheimzulage und Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts. Ende April wurde das Jahresteuergesetz als Referentenentwurf vorgestellt, am 4. Juni wird der Gesetzesvorschlag im Kabinett behandelt.
Wichtige Punkte des Gesetzes im Überblick:
- Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage: Die Kinderzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Altersgrenze für Kinder vom 27. auf das 25. Lebensjahr, wie sie das Steueränderungsgesetz 2007 vorsah, bleibt unberücksichtigt.
- Neue Besteuerung von Ehegatten: Ab dem Jahr 2010 soll für Doppelverdiener-Ehepaare ein so genanntes “optionales Faktorverfahren” eingeführt werden. Konkret sollen Ehepaare nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen können, sondern gemeinsam nach Steuerklasse IV besteuert werden. Durch das neue Verfahren soll der Splitting-Vorteil durch die gemeinsame Besteuerung auf beide verteilt werden.
- Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung: Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig noch mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter durchzuführen, sollen diese von der Besteuerung befreit werden.
- Unternehmen können Buchführung ins Ausland verlegen: Immer mehr Unternehmen sind weltweit tätig. Häufig wäre es da von Vorteil, Buchführungsaufgaben ins Ausland zu verlagern. Dies ist bisher rein rechtlich gesehen nicht möglich. Um Bürokratiekosten zu senken, soll diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt werden.
Steuerbetrug soll besser …
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