BMF: Verfahren vor dem EuGH gefährdet massiv deutsche Haushaltskonsolidierung
am 05.10.2006 von STEUERRECHT
Im Verfahren vor dem EuGH in der Rechtssache C-292/04 “Meilicke” hat die Generalanwältin Stix-Hackl heute ihre Schlussanträge vorgelegt und vorgeschlagen die Wirkungen des Urteils in der Rechtssache “Meilicke” zur Vereinbarkeit der deutschen Vorschriften über die Besteuerrung von Dividenden nicht zeitlich zu beschränken. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dazu erklärt, dass in diesem Falle eine deutsche Haushaltskonsolidierung massiv gefährdet sei.
Hierzu die Pressemitteilung Nr. 121/2006 des Bundesfinanzministeriums (BMF):
“Die von der Generalanwältin vertretene Rechtsposition in der Rechtssache “Meilicke” würde, wenn der EuGH sie sich zu Eigen machen würde, eine massive Gefährdung der erfolgreichen Konsolidierungsstrategie der Bundesregierung bedeuten. Deutschland müsste dann mit einer Haushaltsbelastung von maximal ca. 5 Mrd. Euro in 2006 und 2007 rechnen.
Das strittige Verfahren betrifft eine Regelung des bis 2000 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens. Danach war der Anspruch auf eine Steuergutschrift für Dividenden ausgeschlossen, wenn die auszahlende Gesellschaft ihren Sitz nicht im Inland hatte. Deutschland hat das Körperschaftsteueranrechnungsverfahren bereits im Jahre 2000 abgeschafft. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die im Streit stehende Regelung nicht mehr verteidigt, sondern - ebenso wie zahlreiche andere Mitgliedstaaten und auch die EU-Kommission - beantragt, angesichts der schwerwiegenden finanziellen Auswirkungen einer rückwirkenden Urteilskraft die zeitliche Urteilswirkung zu begrenzen.
Die Generalanwältin Stix-Hackl schlägt dem Gerichtshof nun vor, die Wirkungen des Urteils gegen allen vorgetragenen Sachverstand nicht zeitlich zu beschränken. Sie vertritt die Auffassung, für Deutschland seien Haushaltsbelastungen von bis zu 5 Mrd. Euro keine schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Und nur diese würden eine zeitliche Begrenzung der Urteilswirkung rechtfertigen.
Die Äußerungen der Generalanwältin sind in keiner Weise nachvollziehbar. Deutschland hat das Anrechnungsverfahren schon vor Jahren aufgehoben. In diesem …
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