BMF-Schreiben vom 13. Juni - IV C 5 - S 2334/07/0009 -
am 16.06.2007 von http://www.steuerrechtblog.de
Geldwerter Vorteil bei Arbeitgeberdarlehen
Das BMF nimmt nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei …
BMF-Schreiben vom 01. Oktober 2008 - IV C 5 - S 2334/07/0009 -
STEUERRECHT / Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen Hierzu: BMF-Schreiben - IV C 5 - S 2334/07/0009 - vom 01. Okrober 2008 BMF-Schreiben - IV C 5 - S 2334/07/0009 - vom 01. Oktober 2008 [PDF, 95 KB Bundesfinanzministerium (BMF) …
Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen
Blickpunkt Recht & Steuern / Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. Die Regelung in Abschnitt 31 Abs. 8 Satz 3 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR 1999) binde…
Mietspiegel und geldwerter Vorteil
Blickpunkt Recht & Steuern / Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des Mietspiegels der Gemeinde liegt, scheidet regelmäßig die Annahme eines geldwerten Vorteils durch verbilligte Wohnraumüberlassung…
BMF: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zuständigkeit für Billigkeitsmaßnahmen
STEUERRECHT / Zuständigkeit für Billigkeitsmaßnahmen - Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Hierzu: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15. April 2008 Zuständigkeit für Billigkeitsmaßnahmen - Gleic…
BMF: Anwendung des BFH-Urteils vom 25. Januar 2006 - I R 104/04
STEUERRECHT / Gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG Anwendung des BFH-Urteils vom 25. Januar 2006 - I R 104/04 -, BStBl 2006 Teil II S. ___ Hierzu: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. November 2006 Gleic…
BMF-Schreiben vom 15. Juni 2006 - IV A 6 - S 7170 - 39/06
STEUERRECHT / Umsatzsteuer; Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines medizinischen Versorgungszentrums (§ 95 SGB V), einer Praxisklinik und einer Managementgesellschaft (§ 140b Abs. 1 Nr. 4 SGB V) sowie der Personal- und Sachmittelgestellung von Kranken…
BMF-Schreiben: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur vorläufigen Festsetzung der Erbschaftsteuer
STEUERRECHT / Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (more…)…
1% trotz Nutzungsentgelt
Blickpunkt Recht & Steuern / Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer auch für dessen Privatfahrten ist vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Bewertung dieses geldwerten Vorteils wegen der Nutzung eines Diens…
Steuerrecht: Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die Ein-Prozent-Regel
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen Firmenwagen zur Verfügung, müssen die Arbeitnehmer in der Regel den damit verbundenen sogenannten geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Der Vorteil wird in den meisten Fällen monatlich mit…
BFH: 1% - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden werden
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 07.11.2006 - VI R 95/04 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 1/2007: “Mit Urteil vom 7. November 2006 VI R 95/04 hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die Bewertung geldwerter Vorteile bei der unentgeltlichen oder ve…
Jahreswagenrabatt
Blickpunkt Recht & Steuern / Wie ist der geldwerte Vorteil zu bewerten, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eigene Produkte verbilligt überlässt? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesfinanzhof in einem Fall zu befassen, in dem die Arbeitnehmer verbilligte Automobi…
1% trotz Nutzungsentgelt
Blickpunkt Recht & Steuern / Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer auch für dessen Privatfahrten ist vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Bewertung dieses geldwerten Vorteils wegen der Nutzung ein…
