BMF: Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerabzugverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. Das BMF erklärt hierzu:

“Mit der Umstellung auf dieses neue Verfahren wird die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt deutlich vereinfacht und beschleunigt. Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt werden. Mit dem neuen elektronischen Verfahren ist die bisher von den Gemeinden ausgestellte Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig. Bis zum Start des elektronischen Verfahrens wird es im Jahr 2011 einen Übergangszeitraum geben. Ansprechpartner für Auskünfte zu den gespeicherten steuerlichen Date…

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Themen: Verwaltungsverfahren , Abgabenordnung , Einkommensteuer , Lohnsteuer , Nichtselbständige Arbeit , Estg , Bmf , Bundesministerium , Bmf-schreiben , Lohnst
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 5. Oktober 2010 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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