BMF: Gerechtes Modell zur Umstellung der Kfz-Steuer
am 25.04.2008 von STEUERRECHT
Keine größere Belastung für ältere Autos
Im Dezember letzten Jahres hat die Bundesregierung die Eckpunkte zur Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer beschlossen. Ziel ist es, die Kfz-Steuer an den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids zu koppeln. Nun geht es an die differenzierte Ausgestaltung einer entsprechenden Gesetzesvorlage. Vier Modelle sind derzeit in der Diskussion.
BMF-Modell wahrt die Balance
Das Modell des Bundesfinanzministeriums will Fahrzeuge, die vor dem 31.12.2008 zugelassen wurden, wie bisher besteuern und sieht auch keine Erhöhung der hubraumbezogenen Steuersätze vor.
Lediglich Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2009 erstmals zugelassen werden, sollen nach einem neuen System versteuert werden:
- Neben einem hubraumbezogenen Sockelbetrag und einem hubraumbezogenen Energiesteuerausgleich für Diesel-PKW kommt auch die Höhe des CO2-Austoßes zum Tragen.
- Der CO2-Tarif soll durchgehend linear gestaltet sein.
- Darüber hinaus ist ein CO2-Freibetrag ebenso vorgesehen wie befristete Steuerbefreiungen für Euro-5-Fahrzeuge (Otto-Motoren) bzw. Euro-5 und Euro-6-Fahrzeuge (Diesel-Motoren).
Vorteile dieses Modells: Die Halter von älteren Pkw müssen keine höheren Kfz-Steuern zahlen. Schließlich will man nicht gerade jene finanziell belasten, die sich kein neues Auto leisten können. Stattdessen sollen mit der Einführung eines hubraumbezogenen Sockelbetrages Fahrer besonders leistungsstarker Fahrzeuge stärker belastet werden.
Durch …
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