BMF: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Der geldwerte Vorteil für Fahrten mit einem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird grundsätzlich pauschal mit einem Zuschlag von 0,03 % des Bruttolistenpreises des Firmenwagens pro Entfernungskilometer und Monat berechnet. Diese Ermittlung geht pauschal von 15 Fahrten pro Monat aus. Mit Schreiben vom 1.4.2011 hat das Bundesfinanzministerium auf eine abweichende Rechtsprechung zu dieser Pauschalierung reagiert: Bei Nutzung des Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an weniger als 15 Tagen pro Monat kann demzufolge anstelle des pauschalen monatlichen Zuschlags von 0,03 % eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises erfolgen. Das ist insbesondere für Außendienstmitarbeiter relevant, die die Arbeitsstätte mehr als 46, aber weniger als 180 mal im Jahr aufsuchen. Fährt der Mitarbeiter mit seinem Firmenwagen an mehr als 180 Tagen im Jahr zu seiner Arbeitsstätte, ist die 0,03 %-Regelung anzuwenden. Die Neuregelung ist bei der Einkommensteuerveranlagung der betroffenen Mitarbeiter in allen noch offenen Fällen anwendbar. Ab 2011 kann die Regelung auch durch den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet werden. Dafür gelten folgende Besonderheiten: Der Arbeitgeber ist nicht zum Ansatz der 0,002 % pro Fahrt verpflichtet, sondern kann zur Arbeitserleichterung die 0,03 %-Methode fortsetzen. In diesem Fall könnte der Arbeitnehmer die günstigere Berechnung nur im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung beantragen. Wenn eine individuelle Ermittlung erfolgt, muss der Arbeitgeber dieses Verfahren in Abstimmung mit dem Arbeitnehme…

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Themen: Fachbeiträge

Erschienen 30. August 2011 auf http://www.gabler-steuern.de.

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